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Einblicke in die Praxis des Steuerrechts beim Finanzgericht

Einen besonderen Einblick erhielten Studierende des 6. Semesters von RSW - Steuern und Prüfungswesen der DHBW Villingen-Schwenningen. Sie hatten die Gelegenheit, eine Exkursion zum Finanzgericht Baden-Württemberg nach Freiburg zu unternehmen.

Vor Ort konnten die Studierenden an einer Verhandlung teilnehmen. Dem 2. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg lag ein interessanter Steuerfall zur Entscheidung vor: Streitig war im vorliegenden Fall, ob eine Pflegekraft aus Deutschland mit Arbeitsstelle in der Schweiz (Grenzgängerin) als in Deutschland oder der Schweiz ansässig gilt. Dabei musste der Kalender der Steuerpflichtigen auf sogenannte Nichtrückkehrtage hin durchforstet werden, da diese Nichtrückkehrtage im Falle einer beruflichen Veranlassung maßgeblichen Einfluss auf die Steuerpflicht von betroffenen Steuerpflichtigen haben.

Das Leben ist komplizierter

Wie so oft ist das tatsächliche Leben komplizierter als es der Gesetzestext erwartet: Im vorliegenden Fall war die Einordnung deshalb so umstritten, weil die Steuerpflichtige sehr häufig nur am Arbeitsplatz in der Schweiz blieb, um ihre nächtlichen Bereitschaftsdienste abzuleisten und sodann am anschließenden Morgen noch die Übergabe an die darauffolgende Frühschicht zu machen.

Die von Prof. Dr. Clemens Wangler begleiteten Studierenden wurden zunächst freundlich begrüßt und über die Arbeit des Gerichts sowie die möglichen Wege, um Richter:in am Finanzgericht zu werden, informiert, bevor sie an der lehrreichen Verhandlung des Senats teilnehmen durften.

Studierende des 6. Semesters mit Prof. Dr. Clemens Wangler am Finanzgericht Baden-Württemberg in Freiburg. Foto: DHBW VS
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