Theorie und Praxisphasen
Das duale Studium an der DHBW zeichnet sich aus durch die Aufteilung der Semester in dreimonatige Ausbildungsphasen, in denen sich Theorie und Praxis abwechseln. Die Termine der Studien- und Praxisphasen finden sich im jeweiligen Phasenplan der Fakultäten.
Eine Unterstützung zur Planung der Praxisphase geben, neben unseren Studiengangsleitungen, die Leitlinien der DHBW.
Die aktuellen Phasenpläne finden Sie im Bereich Dokumente.
Vergütung
Als Dualer Partner der DHBW Villingen-Schwenningen schließen Sie mit den Studierenden einen Vertrag über die dreijährige Laufzeit des Studiums.
Das jeweilige Studiengangssekretariat informiert Sie über Gehaltsregelsätze. Es gibt keinen Maximallohn.
Für die Fakultät Sozialwesen gibt es einen Minimallohn. Das aktuelle Merkblatt finden Sie im Downloadbereich.
Reservierung von Studienplätzen
Reservieren Sie möglichst frühzeitig Studienplätze im von Ihnen gewünschten Studiengang, da wir eine stark ansteigende Nachfrage haben. Die Studienplatzreservierung für die Fakultäten Wirtschaft und Sozialwesen erfolgt online. Sie werden einmal jährlich ein Erinnerungsschreiben für die Studienplatzreservierung erhalten.
Zulassen der Studienbewerber*innen
Es gibt unterschiedliche Zugangswege zu einem Bachelor-Studium an der DHBW:
- Zulassung mit Abitur
- Zulassung mit FH-Reife
- Zulassung für Berufstätige
- Zulassung für ausländische Studienbewerber
Zu einem Masterstudium kann zugelassen werden, wer einen Bachelor-Abschluss (oder gleichgestellten Abschluss) vorweisen kann.
Informationen zur Zulassung zum Masterstudium
Anmeldung Ihrer Studierenden
Wenn Sie Ihre Studierenden bei uns anmelden (ob Sie das selbst tun oder dies den Studierenden überlassen, ist Ihnen freigestellt), beachten Sie bitte, dass Sie die Anmeldeunterlagen komplett bei uns einreichen:
- Studienvertrag
- Zeugnis (amtlich beglaubigte Kopie; kann nachgereicht werden sofern Abschluss noch nicht vorliegt):
Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife / Zeugnis der FH-Reife / Ausbildungs- und Fortbildungszeugnis / Ausbildungszeugnis und Arbeitszeugnis zur dreijährigen Berufstätigkeit - Lebenslauf
- Bei FH-Reife: Bescheid über das Bestehen des Studierfähigkeitstests (amtlich beglaubigte Kopie)
- Bei Berufstätigen mit Fortbildung: Bescheid über die Teilnahme an der Studienberatung (amtlich beglaubigte Kopie)
- Bei Berufstätigen mit Eignungstest: Zulassungsbescheid, der nach Bestehen des Eignungstests ergeht (amtlich beglaubigte Kopie) und Bescheid über die Teilnahme an der Studienberatung (amtlich beglaubigte Kopie)
Bitte achten Sie darauf, dass Kopien wie oben genannt amtlich beglaubig sind.
Sozialversicherung
Einbeziehung der Studierenden dualer Studiengänge in die Versicherungspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Mit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22.12.2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 71 vom 29.12.2011, Seite 3057 ff) ergeben sich Änderungen für Studierende dualer Studiengänge:
Durch die Gesetzesänderung wird die Versicherungspflicht von Teilnehmer*innen an dualen Studiengängen einheitlich für alle dualen Studiengänge und für die gesamte Dauer des Studiengangs geregelt. Unter anderem werden nach diesem Gesetz die Teilnehmer*innen an dualen Studiengängen den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt und als solche einheitlich für die gesamte Dauer des entsprechenden Studiengangs der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung unterstellt. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen traten am 1. Januar 2012 in Kraft (vgl. Artikel 23 des Gesetzes). Das Gesetz kann unter www.bgbl.de (kostenloser Bürgerzugang) abgerufen werden.
Hinweis für Studienbewerber*innen
Für Studienbewerber*innen gilt aufgrund der gesetzlichen Änderung, dass die Vorlage einer Versicherungsbescheinigung nach §2 der Verordnung über Inhalt, Form und Frist der Meldungen sowie das Meldeverfahren für die Krankenversicherung der Studierenden (Krankenversicherungs-Meldeverordnung - SKV-MV) zur Immatrikulation an der DHBW nicht mehr erforderlich ist.
Stuttgart, 09.01.2012
Unfallversicherung
Der Unfallversicherungsschutz durch die Unfallkasse Baden-Württemberg der Studierenden an der DHBW besteht nur in der Theoriephase. Der Unfallversicherungsschutz für die Praxisphase muss daher von dem Ausbildungsunternehmen/Soziale Einrichtung übernommen werden.
Die Übersicht über die Theorie- und Praxisphasen finden Sie am Anfang dieser Seite unter "Studienphasen".