Gremien & Organe

Personalrat

Personalrat

Die Grundlage für die Arbeit des örtlichen Personalrats bildet das baden-württembergische  Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG-BW).

Die Personalvertretung hat nach dem Landespersonalvertretungsgesetz unter anderem die allgemeine Aufgabe, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, Verwaltungsanordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Arbeitsschutzvorschriften durchgeführt werden, sowie Beschwerden und Anregungen von Beschäftigten entgegenzunehmen und weiterzuleiten.

Sie können sich jederzeit mit Fragen oder Anregungen an den Personalrat wenden!

Mitglieder

"Stefanie Brüderle"

Stefanie Brüderle

Florian Kraut

"Weena Wroblewski"

Weena Wroblewski

Claudia Rzepka