Zugang für beruflich Qualifizierte
Gemäß § 58 Absatz 2 des Landeshochschulgesetz Baden-Württembergs, können Berufstätige, die kein Abitur oder keine Fachhochschulreife haben, unter bestimmten Voraussetzungen dennoch studieren. Für beruflich Qualifizierte gibt es zwei Zulassungswege zum Studium an einer Hochschule:
- Wenn sie eine Aufstiegsfortbildung absolviert haben (§ 58 Absatz 2 Satz 5 LHG)
- Wenn sie eine Ausbildung in einem fachlich entsprechenden Bereich gemacht haben und von bis zu drei Jahren Berufserfahrung sammeln konnten (§ 58 Absatz 2 Satz 6 LHG)
Was es dabei zu tun und zu beachten gilt, finden Sie im Folgenden. Weitere Informationen finden Sie auch unter der Website des Präsidiums der DHBW.
Prüfung von Unterlagen und Beratungsgespräch
Wenn Sie eine unverbindliche Vorabprüfung der Möglichkeit der Hochschulzulassung wünschen, senden Sie bitte folgende Unterlagen in einem pdf-Dokument an studienberatung.vs@dhbw.de
Beruflich Qualifizierte mit Aufstiegsfortbildung:
- Lebenslauf
- Zeugnis der Aufstiegsfortbildung (sofern bereits vorliegend). Alternativ Zulassungsbescheid zur Fortbildung durch die Fortbildungsinstitution
- Nachweis über die Stundenzahl der Fortbildung
Beruflich Qualifizierte mit Ausbildung und Berufserfahrung:
- Lebenslauf
- Zeugnis der Ausbildung
- ggf. Ausbildungscurriculum
- Nachweis über mindestens dreijährige Berufserfahrung nach der Ausbildung
- Antrag zur Überprüfung der Hochschulzugangsberechtigung für Beruflich Qualifzierte : Download (nur per Post möglich)
Mit Ausbildung und Berufserfahrung
Beruflich Qualifizierte ohne Fortbildung können eine Hochschulzugangsberechtigung in einem ihrer Berufsausbildung und Berufserfahrung fachlich entsprechenden Studiengang* erwerben. Voraussetzungen hierfür sind:
- eine abgeschlossene, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte, mindestens zweijährige Berufsausbildung sowie i.d.R. dreijährigen Berufserfahrung
- ein schriftlicher Nachweis über ein Beratungsgespräch im angestrebten Studienfach
- das Bestehen einer Eignungsprüfung
* Eine fachliche Entsprechung von Berufsausbildung, Berufserfahrung und gewähltem Studiengang liegt vor, wenn die wesentlichen Inhalte der Berufsausbildung und der Berufserfahrung der inhaltlichen Ausrichtung des gewählten Studiengangs zugeordnet werden können.
Informationen zur Eignungsprüfung
Studieninteressierte mit beruflicher Qualifizierung ohne berufliche Fortbildung können gemäß § 58 (2) Nr. 6 LHG die sogenannte Eignungsprüfung absolvieren, um die Berechtigung für ein Studium an der DHBW in einem ihrer Berufsausbildung und Berufserfahrung fachlich entsprechenden Studiengang zu erwerben.
Das ZHL Testzentrum der DHBW führt die Eignungsprüfung einmal im Jahr durch. Nähere Informationen zur Eignungsprüfung wie Prüfungsinhalte, Zulassungsvoraussetzungen, Anmeldeverfahren und Gebühren finden Sie auf der Website des Testzentrums unter Dual studieren mit beruflicher Qualifizierung.
Weitere Informationen: Wenn sie eine Berufsausbildung abgeschlossen und i.d.R. drei Jahre Berufserfahrung in dem erlernten Beruf haben, können Sie sich zu einem Eignungstest bei unserem Testzentrum in Heilbronn anmelden. Über das Vorliegen der fachlichen Entsprechung entscheidet das ZHL nach Maßgabe der §4 Absatz 1 siehe Amtliche Bekanntmachung vom Nr. 02/2017. Der Eignungstest findet einmal jährlich statt. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bis zum 1. März des Jahres, in dem die Prüfung abgelegt werden soll, unter Angabe des angestrebten Studiengangs und der angestrebten Studienakademie an das ZHL zu richten (Ausschlussfrist). Anmeldung im ZHL: Anmeldefrist ist in 2017 abgelaufen. Die nächste Eignungsprüfung findet Anfang 2018 statt. Darüber hinaus benötigen Sie den Nachweis über die Teilnahme an einem Informations- und Beratungsgespräch (keine Prüfung der Zulassung/ Bewertung o.ä.). Dieses Gespräch kann an einem DHBW Standort z.B. in VS stattfinden. Nach Bestehen des Eignungstests können Sie (unter Einhaltung der übrigen Voraussetzungen der DHBW) in einem Ihrer Ausbildung und Berufserfahrung fachlich entsprechenden Studiengang studieren. Weitere Informationen und Beispielaufgaben, finden Sie auf der Internetseite des Präsidiums der DHBW und die Anmeldung beim Testzentrum ZHL. Wie auch die Amtliche Bekanntmachung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 02/2017 zum Eignungstest mit allen wichtigen Informationen. Hilfreiche Informationen bietet auch das Informationsblatt des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Weitere Information und Musterklausuren finden Sie auf der Homepage des Testzentrums.
Mit Aufstiegsfortbildung
Beruflich Qualifizierte können eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Hochschulstudium erlangen, das zu einem ersten Hochschulabschluss (Bachelor) führt, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Schriftlicher Nachweis über ein Beratungsgespräch
2. Nachweis einer beruflichen Fortbildung
Aufstiegsfortbildungen im oben genannten Sinne sind:
a) eine bestandene Meisterprüfung oder
b) eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung** im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung. Die Gleichwertigkeit ist erfüllt, wenn die Fortbildung
- auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung aufbaut,
- eine berufliche Aufstiegsprüfung ist,
- mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst und
- hinsichtlich des Umfangs und der Ausbildungstiefe mit einer Meisterprüfung übereinstimmt
c) eine sonstige berufliche Fortbildung (Der Meisterprüfung gleichgestellt sind Abschlüsse an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA) wenn vor der Ausbildung an der VWA eine zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen wurde.)
d) der erfolgreiche Besuch einer Fachschule nach § 14 des Schulgesetzes.
e) oder ein Abschluss entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der
Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der jeweils gültigen Fassung. ***
Nach den Angaben zu der Gleichwertigkeit
*** staatlich anerkannte Erzieher*innen, staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger*innen
** Abschlüsse, die der Meisterprüfung in der Regel gleichwertig sind:
- Fachwirt (IHK), etwa Handelsfachwirt, Bankfachwirt, Versicherungsfachwirt
- Betriebswirt des Handwerks
- Geprüfter Bilanzbuchhalter
- Fachkaufleute
- Operative und Strategische IT-Professionals
- Betriebswirte (IHK)
- Staatlich geprüfter Techniker
Bewerbung mit beruflicher Qualifikation
Erfahren Sie im Video was Sie bei der Bewerbung für beruflich Qualifizierte beachten müssen.
Kontakt
Anita Peter-Dreißig
- Allgemeine Studienberatung
- studienberatung.vs@dhbw.de
-
Telefon +49 7720 3906 - 190
- Gebäude E, Raum 001