Service & Beratung

FAQ

Anerkennungen von bereits erbrachten Studienleistungen (irrelevant, ob das Studium tatsächlich abgeschlossen worden ist)

Wenn Sie sich bereits erbrachte Studienleistungen anrechnen lassen möchten, ist es irrelevant, ob das Studium tatsächlich abgeschlossen worden ist. Bitte sprechen Sie Ihre Studiengangsleitung an. Diese füllt mit Ihnen gemeinsam den „Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen“ aus und lässt Sie diesen von Ihnen im Original unterschreiben. Der Antrag wird von dann vom Justiziar Herrn Schoor bearbeitet. Alle zu prüfenden Unterlagen/Anlagen müssen im Original der Studiengangsleitung vorgelegt werden.

Anrechnungen von Leistungen außerhalb des Hochschulsystems (z.B. Berufsausbildung)

Für Anrechnungen von Leistungen außerhalb des Hochschulsystems (Berufsausbildung zur Erzieher*in), vor allem mit Blick auf das Modul 5 „Erziehung, Bildung, Sozialisation“, wenden Sie sich bitte an Herrn Prof. Dr. Christoph Schneider.

Anwesenheit bei Lehrveranstaltungen

Sie sind zur Anwesenheit verpflichtet. Dies ist im Studienvertrag unter Punkt 7. geregelt.

Auslandsaufenthalte

Sie können verschiedene Möglichkeiten nutzen, um während Ihres Studiums einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren. Für alle Fragen rund um diesen Punkt ist das International Office zuständig sowie bei uns an der Fakultät die Beauftrage für Internationales Prof.in Dr.in Karin Sauer. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des International Office.

Die Studiengangsleitung Prof. in Steenkamp im StudiengangNetzwerk- und Sozialraumarbeit engagiert sich im Rahmen einer Partner*innenschaft mit sozialen Einrichtungen in Tansania. Mehr Informationen finden Sie unter "Study Abroad "Tansania"

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung (Mindestvergütung) im Studiengang „Netzwerk- und Sozialraumarbeit“ richtet sich nach der monatlichen Vergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD). Diese Vergütung wurde zum 01.04.2022 angepasst, das aktuelle Dokument finden Sie im Bereich "Duale Partner" unter dem Punkt "Sonstiges".

Bachelorarbeit

In der Regel werden im Oktober jeden Jahres auf moodle die Betreuenden und ihre Themenschwerpunkte bekanntgegeben. Die Studierenden suchen sich eigenständig aus dieser Liste eine betreuende Person und fragen diese an, ob sie die Betreuung ermöglichen kann. Der/ die Betreuende begutachtet auch die Bachelorarbeit. Andere Gutachter*innen als die auf der Liste sind nicht zugelassen. Wenn Sie die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit verlängern lassen möchten, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen hierzu einen Antrag stellen. Diesen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes.

Beurlaubung / Elternzeit während des Studiums

Wichtige Informationen hierzu finden Sie im moodle-Ordner Gleichstellung. Studierende müssen zunächst Ihre Studiengangsleitung informieren, dann bei ihrem dualen Partner einen Antrag auf Beurlaubung wie auch auf Elternzeit stellen und danach ebenfalls einen bei der DHBW (Frau Lindenhayn) einreichen. Ein Urlaubssemester kann nur jeweils für das gesamte Semester bzw. mehrere beantragt werden. Der Antrag und das Merkblatt sind zu finden unter https://www.dhbw-vs.de/studierende/service-beratung/beurlaubung.html. Bitte nennen Sie das Datum, ab dem sie beurlaubt werden möchten (am besten Antragsdatum): Vorzulegen sind ein qualifiziertes Attest mit Diagnose und Prognose, die Einverständniserklärung der Einrichtung (formlos: wir sind einverstanden, dass XX bis dahin …); Folge: 1 Jahr Beurlaubung mit Studierendenstatus aber ohne finanzielle Bezüge; Start dann mit Semesterbeginn 1 Jahr später

Ende des Studiums

Das Studium endet laut Studienvertrag am 30. September. Bis dahin befinden sich die Studierenden offiziell in der Theoriephase und haben den Studierendenstatus. Eine Verpflichtung, nach Abschluss der Prüfungen zur Arbeit zu kommen, besteht nicht.

Krankheit und Krankmeldung

Grundsätzlich muss die Praxisstelle immer, d.h. in den Theorie- sowie Praxisphasen, informiert werden. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat die / der Studierende eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Wenn Studierende innerhalb der Praxisphase krank sind, muss das Studiengangs Sekretariat nicht informiert werden (außer bei längerer Erkrankung). In der Theoriephase sind bei Krankheit die Dozierenden und das Studiengangs Sekretariat zu informieren. Bei einmaligem Fehlen in einer Vorlesung ist keine Krankmeldung erforderlich mit Ausnahme der TPS, SSP und AFS-Seminare. Eine Krankmeldung ist für ein verpasstes Seminar als Nachweis akzeptiert, wenn nicht mehr als drei Stunden versäumt wurden.

Krisenberatung

Erste Ansprechpartnerin ist die Studiengangsleitung. Sie verweist bei Bedarf an die psychotherapeutische Beratung des Studierendenwerks Freiburg (https://www.dhbw-vs.de/studierende/service-beratung.html) und/ oder an Prof. Sommer, der bei Bedarf eine Krisenberatung anbietet: krisenberatung@dhbw-vs.de.

Kündigung/ Wechsel dualer Partner*in

Bei einer Kündigungsabsicht ist unverzüglich die Studiengangsleitung zu informieren. Bitte lesen Sie weiteres wie die Fristen und Modalitäten im Studienvertrag unter Punkt 10 nach.

Lern-und Begegnungsraum

In der Schramberger Str. 26 gibt es im Raum 018 einen Lern- und Begegnungsraum mit sogenannten Lerninseln und einem Verschenkregal für einen unkomplizierten und nachhaltigen Austausch von Gebrauchsgegenständen.

Nachteilsausgleich bei Prüfungen

Anträge auf einen Nachteilsausgleich (z.B. bei Legasthenie oder psychischen Indikationen) für jedes Modul einzeln sind spätestens einen Monat vor der jeweiligen Prüfung schriftlich beim Prüfungsamt Fakultät Sozialwesen (Tanja Fischer) zu stellen. Ein entsprechendes fachärztliches Attest ist vorzulegen. Der Antrag wird dann vom Justiziar Herrn Prof. Schoor geprüft. Nach neuester Rechtsprechung gilt der Nachteilsausgleich immer nur für ein Modul.

Praxisberichte

Es sind drei Praxisberichte abzugeben (nach der ersten, der zweiten und der dritten Praxisphase) sowie ein Reflexionsbericht im vierten Semester bzw. zweiten Theoriequartal. Die Studiengangsleitung liest die Praxisberichte und bespricht sie persönlich zurück. Es erfolgt keine Note, diese Prüfungsleistungen werden also mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. Der Reflexionsbericht wird benotet, sowohl von der Studiengangsleitung als auch von einem/ einer Praxisprüfenden, den/ die die Hochschule zu diesem Zweck bestellt.

Praxishandbuch

Wichtige Informationen zum Studium der Sozialen Arbeit finden sich im Praxishandbuch Bachelor of Arts/ Soziale Arbeit im Bereich "Duale Partner" unter dem Punkt "Fakultät Sozialwesen: Praxishandbuch und Praxispläne". Hier enthalten sind Aussagen zum Praxisstudium, grundlegende Informationen zum Studium/ Studienablauf, zur Praxisanleitung, zu Transferleistungen, zur Bachelorarbeit und zum Studien- und Prüfungsplan.

Praxisplan Studiengang Netzwerk- und Sozialraumarbeit

Der Praxisplan für den Studiengang Netzwerk- und Sozialraumarbeit ist auf moodle im Studienschwerpunkt hochgeladen und zudem im Bereich "Duale Partner" unter dem Punkt "Fakultät Sozialwesen: Praxishandbuch und Praxispläne" zu finden. Hier werden z.B. die Inhalte der Theorie- und Praxisphasen und die Anforderungen an Studierende und duale Partner*innen ausführlich beschrieben.

Prüfungsrücktritt

Wenn Sie von einer Prüfung zurücktreten möchten, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen den Prüfungsrücktritt beantragen. Die Unterlagen hierzu finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes.

Qualitätszirkel

Einmal im Quartal findet der sog. Qualitätszirkel statt, in dem die Kurssprecher*innen, die Studiengangsleitungen und Mitarbeiter*innen der Fakultät zusammenkommen. Allen Beteiligten ist es möglich, Anliegen zu formulieren und Informationen auszutauschen bzw. Dinge, die „nicht rund laufen“, anzusprechen.

Rassismus und Diskriminierung an der Hochschule/ Umgang damit

Bitte informieren Sie, sollten Sie so etwas erleben, unverzüglich die Studiengangsleitung. Die Professorinnen Karin Sauer und Barbara Schramkowski stehen Studierenden zudem beratend zur Seite und vermitteln bei Bedarf an Expert*innen der intersektionalen Antidiskriminierungsberatung adis e.V.

Sexualisierte Gewalt

Auch hier ist Ihre Studiengangsleitung ansprechbar. Bei allen Fragen rund um das Thema Sexualisierte Gewalt können Sie sich aber auch an die Professor*innen Karin Sauer, Rahel Gugel sowie Clive Flynn wenden. Mehr zum Engagement der Hochschule finden Sie auf der Seite des A-Teams.

Studiengangsleitung

Die Studiengangsleitung Prof.in Dr.in Daniela Steenkamp (daniela.steenkamp@dhbw-vs.de) steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Studium als erste Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte suchen Sie das Gespräch, wenn Sie ein Anliegen haben.

Studiengangssekretariat

Die Sekretärinnen für die  Studiengänge nehmen Ihre Krankmeldungen oder Fragen zu organisatorischen Aspekten gern entgegen.

Tauschbörse

Mit dem Ziel der Nachhaltigkeit ist bei uns in der Schramberger Str. 28 (Sozialwesen) links neben dem Eingang in den Schränken eine Tauschecke zu finden. Hier können gut erhaltene Kleidung, Bücher und kleine Gegenstände des täglichen Bedarfs deponiert und getauscht/ umsonst mitgenommen werden. Achtung: Bitte keine verderblichen Sachen mitbringen! Für mehr Infos sprechen Sie bitte steenkamp@dhbw-vs.de an.

Transferleistungen

Eine Besonderheit des dualen Studiums sind die schriftlichen Transferleistungen, die zusätzlich vor allem in den Praxisphasen einen kontinuierlichen Reflexionsprozess sicherstellen sollen. Diese Prüfungsleistungen werden mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. Die Mitarbeiterinnen des Transferteams sind für alle Fragen bzgl. des Transfers ansprechbar: Elke Börnard, Angelika Köhnlein-Welte und Saskia Wartenberg.

Urlaub

Laut Studienvertrag gilt eine Mindestanzahl von 20 Urlaubstagen.

Zugang zu moodle nach Ende des Studiums

Der IT-Service legt die Studierendenbenutzerkonten in der Regel nach der Absolventenentlassung Ende November/Anfang Dezember still. Sind Studierende vorhanden, die noch Prüfungsleistungen erbringen müssen, z. B. eine Bachelor-Arbeit nachschreiben müssen, bleiben deren Konten länger aktiv. Studierende sollten sich Dokumente aus den Lehrveranstaltungen, die sie nach Studienende einsehen möchten, rechtzeitig herunterladen.