Beratung für Studierende
Die Herausforderungen im Studium sind groß und manchmal mit persönlichen oder familiären Belangen schwer unter einen Hut zu bringen.
Ein Gespräch ermöglicht neue Perspektiven und Möglichkeiten - einfach, damit es im Studium, im Unternehmen oder im privaten Umfeld leichter geht. Daher ist die Allgemeine Studienberatung eine Anlaufstelle für Beratung und Coaching Studierender.
Für die Allgemeine Studienberatung gilt die Einhaltung des Datenschutzes und die der gesetzlichen Schweigepflicht. Ein wertschätzender und wohlwollender Umgang ist maßgeblich und schafft die Basis für ein vertrauensvolles Gespräch.
Anliegen können sein
- Die Befürchtung, das Studium nicht zu schaffen
- Das Gefühl, das falsche Studienfach gewählt zu haben
- Prüfungsängste
- Persönliche oder familiäre Belastungen
- Konflikte im Kurs, mit Dozenten oder im Unternehmen
- "Aufschieberitis"
- Gesundheitliche Probleme
- Drohende Exmatrikulation
- Exmatrikuliert - wie soll's jetzt weiter gehen?
- Bin ich resilient?
- …
Beratungsangebot "RESI"

Wenn Sie Unterstützung in Ihrem Studium brauchen, Lernschwierigkeiten haben oder persönliche Probleme das Studium erschweren, können Sie sich jederzeit an die Allgemeine Studienberatung der DHBW Villingen-Schwenningen (Kontakt: studienberatung.vs@dhbw.de) wenden.
Im dualen Studium ist es von besonderer Bedeutung, Ressourcen so zu nutzen, dass Sie einerseits Ihre Studienziele erreichen und andererseits Familie, Freunde und Freizeit nicht aus dem Blick verlieren. Um dieses Gleichgewicht zu finden, braucht es besondere persönliche Fähigkeiten – nämlich Resilienz. Mit Resilienz können unvorhergesehene und herausfordernde Situationen, wie sie zum Beispiel durch die Pandemie entstanden sind, besser und gelassener bewältigt werden.
Die gute Nachricht ist: Resilienz kann erlernt und weiterentwickelt werden!
Damit auch Sie resilienter durch Ihr Studium kommen und in den Beruf starten könnten, hat das DHBW-RESI-Team strukturierte Angebote für Ihre persönliche Resilienzentwicklung erarbeitet:
- Stufe 1: Mit dem Online Self Assessment „Meine Resilienz“ können Sie herausfinden, wie resilient Sie sind.
- Stufe 2: Mit den RESI-Nuggets „resilienter effizienter lernen“ und mit Beiträgen auf Evermood können Sie Ihre Resilienz stärken und weiterentwickeln.
- Stufe 3: Wer noch tiefer einsteigen möchte, kann einen Termin für persönliches Resilienz-Coaching vereinbaren.
Alle Angebote und Termine finden Sie auf Evermood.
Beratungsstellen des Studierendenwerks
Guter Rat muss nicht teuer sein. Beim Studierendenwerk Freiburg ist er sogar umsonst. In seinen Beratungsstellen bietet das SWFR Rat und Tat, ganz individuell und auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten.
- Psychotherapeutische Beratung: Für alle, die mit Problemen im Studium, Prüfungsstress, Schwierigkeiten mit Mitbewohner*innen oder privaten Problemen zu kämpfen haben, gibt es die Möglichkeit, sich an die Diplom-Psychologin Ulrike Timm oder die Diplom-Sozialpädagogin Susanne Rettinger zu wenden.
- Rechtsberatung
- Sozialberatung
Studieren mit Beeinträchtigung
Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können sich an das Studierendenwerk Freiburg oder an die Zentrale Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronische Krankheiten: Frau Maike Helberg
Kontakt:
Maike Helberg
Telefon: +49 711 320660 6084
E-Mail: stube@dhbw.de
Studieren mit Beeinträchtigung bedeutet eine besondere Herausforderung. Deshalb besteht die gesetzlich verankerte Möglichkeit, einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen.
Bitte frühzeitig, in der Regel spätestens einen Monat vor dem tatsächlichen Beginn der betroffenen Prüfung, per Post oder persönlich einreichen.
Studieren mit Kind
Schwangerschaft, Geburt und Erziehung eines Kindes während des Studiums bringen eine Fülle von neuen Herausforderungen mit sich: Schaffen wir das? Kann ich mein Studium fortsetzen? Und was ist mit den Prüfungen? Was muss ich tun?
- Informieren Sie Ihr Ausbildungsunternehmen bzw. –einrichtung über Ihre Schwangerschaft, damit Kündigungsverbot und Schutzfristen greifen können.
- Suchen Sie das Gespräch mit der Studiengangsleitung, um den weiteren Studienverlauf zu planen und alle Möglichkeiten der flexiblen Gestaltung (beispielsweise bei den Prüfungsleistungen) auszuschöpfen.
Dokumente:
Beurlaubung
Nach § 61 Landeshochschulgesetz (LHG) können Studierende aus wichtigem Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium befreit werden (Beurlaubung).
Ein wichtiger Grund besteht dann, wenn Sie
- wegen Krankheit keine Lehrveranstaltung besuchen können und Ihre Krankheit die Erbringung der erwarteten Studien- und Prüfungsleistungen verhindert
- wegen Ihrer bevorstehenden Niederkunft und der daran anschließenden Betreuung des Kindes keine Lehrveranstaltung besuchen können
- Ihren Ehegatten, bestimmt Verwandte oder Verschwägerte, die im Sinne des SGB II hilfsbedürftig sind, alleine pflegen oder versorgen
- eine Freiheitsstrafe verbüßen
Wenn Sie andere wichtige Gründe haben, wenden Sie sich bitte zur Klärung an den zuständigen Studiengangsleiter.
Bitte reichen Sie den Antrag auf Beurlaubung bei Ihrem Studiengangsekretariat ein und fügen Sie die aufgeführten Nachweise bei. Den Antrag auf Beurlaubung sollten Sie vor Semesterbeginn stellen bzw. bei einem späteren Eintritt des wichtigen Grundes (während des Semesters) unverzüglich.
Die Zeit der Beurlaubung soll in der Regel zwei Semester nicht übersteigen.
Kontakt
Die jeweilige Studiengangsleitung informiert Sie gerne über die Möglichkeit einer Beurlaubung.
Dokumente
Gerne informieren wir Sie persönlich
Angela Brusis
- Allgemeine Studienberatung
- studienberatung.vs@dhbw.de
-
Telefon +49 7720 3906 - 157
- Gebäude E, Raum 001
Anita Peter-Dreißig
- Allgemeine Studienberatung
- studienberatung.vs@dhbw.de
-
Telefon +49 7720 3906 - 190
- Gebäude E, Raum 001