Lehrbeauftragte
Sie sind Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg oder haben Interesse an einer nebenberuflichen Mitarbeit an der Dualen Hochschule in Villingen-Schwenningen.
Einzelheiten über die Ausbildungsinhalte finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge.
Wichtige Informationen haben wir für Sie zusammengestellt.
Bewerbung
Die Lehre an der Dualen Hochschule basiert auf der engen Verzahnung von theoretischem und praktischem Wissen. Daher suchen wir ständig qualifizierte Dozierende, die nebenberuflich unterrichten und aktuelle Praxisthemen oder wissenschaftliche Grundlagenfächer anbieten können.
Sie haben Interesse an einer Tätigkeit als Lehrbeauftragte*r an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Villingen-Schwenningen? Dann bewerben Sie sich bei uns.
Für eine Bewerbung in den beiden Fakultäten Wirtschaft und Sozialwesen füllen Sie bitte das folgende Formular aus und legen es den Bewerbungsunterlagen bei.
Ihr Dozierendenbogen wird nach Eingang an die einzelnen Studiengangsleiter*innen weiter gegeben. Diese werden sich bei Bedarf mit Ihnen in Verbindung setzen.
Studienbetrieb
Durchführung von Lehrveranstaltungen
- Kopien für Lehrveranstaltungen (PDF)
- Antrag für Netzzugang (Rechner, WLAN, E-Mail, Moodle-Lernplattform, TOTARA, Onlinemedien) (PDF)
- Merkblatt zur Gebäuderäumung (PDF)
Evaluation von Lehrveranstaltungen
- Begleitbrief für Dozenten (PDF)
- Evaluationsbogen für Lehrende (PDF)
- Evaluationsbogen für Studierende (PDF)
Prüfungsordnungen
- Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Sozialwesen
- Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Wirtschaft
Betreuung von Projekt- und/oder Bachelorarbeiten
Bewertung von Prüfungsleistungen
- Korrekturleitlinien MWK (PDF)
- Gutachten für Projekt- und Bachelor-Arbeiten (PDF) (WORD)
- Die Punkte- und Notenskala finden Sie im Bereich "Service und Beratung"
Abrechnungen
Lehraufträge/Prüfungen Die Lehrbeauftragten erhalten die Abrechnungsformulare für die Lehrveranstaltungen mit ihrem Vertrag. Prüfungsleistungen werden mit folgendem Formular abgerechnet:
- Prüfungsvergütung Fakultät Wirtschaft (PDF) (WORD)
- Prüfungsvergütung Fakultät Sozialwesen (PDF) (WORD)
Campus Abend
Reisekosten Der Anspruch auf Reisekostenvergütung erlischt nach Ablauf der in § 3 Abs. 5 LRKG genannten Ausschlussfrist von sechs Monaten (§§ 187 ff. BGB). Die Frist läuft ab Beendigung der Dienstreise.
- Reisekostenabrechnung (WORD)
Rentenversicherungspflicht und Steuern
Nebenberufliche Lehrbeauftragte an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, die nicht mehr als 240 Lehrveranstaltungsstunden im Kalenderjahr erbringen, sind sowohl steuerrechtlich als auch sozialversicherungsrechtlich keine Arbeitnehmer. Die DHBW führt deshalb weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge für die Vergütungen ab. Vergütungen über 3.000 € im Kalenderjahr (Übungsleiterfreibetrag gem. § 3 Nr. 26 EStG) muss der Lehrbeauftragte als selbstständige Einkünfte gem. § 18 EStG in seiner Einkommensteuer-Erklärung angeben. Der Freibetrag von 3.000 € kann allerdings nur dann von den Einnahmen abgezogen werden, wenn er nicht bereits für eine weitere begünstigte Tätigkeit (z.B. andere Lehrtätigkeit, Übungsleiter im Sportverein oder Dirigent) verbraucht wurde. Die Reisekosten können im Rahmen des § 3 Nr. 13 EStG zusätzlich steuerfrei ersetzt werden. Der Lehrauftrag ist unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 21 Buchstabe b) aa) UStG umsatzsteuerfrei und schließt gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG insoweit das Recht auf den Vorsteueranzug aus.
Eine nebenberufliche selbstständige Lehrtätigkeit an Hochschulen ist grundsätzlich gem. § 2 S. 1 Nr. 1 SGB VI rentenversicherungspflichtig. Es gibt allerdings auch Ausnahme von dieser Rentenversicherungspflicht wie z.B. die Entgelts- oder Zeitgeringfügigkeit. Es liegt in der Verantwortlichkeit des Lehrbeauftragten, die eigene Rentenversicherungspflicht zu prüfen und bei Bejahung durch Anmeldung sowie Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen selbständig zu erfüllen. Auskünfte zur Rentenversicherungspflicht können gem. § 15 SGB I z.B. bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingeholt werden. Eine Beratung zur Rentenversicherungspflicht i.S.d. § 14 SGB I erfolgt durch den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger. Kostenpflichtigen Rechtsrat zur Rentenversicherung können neben Rechtsanwälten auch entsprechend zugelassene Rentenberater erteilen.
Diese Hinweise erfolgen ohne Gewähr und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
Zentrum für Hochschuldidaktik und lebenslanges Lernen (ZHL)
Die Abteilung Hochschuldidaktik unterstützt Sie dabei, Ihre Lehrkompetenz auf unterschiedliche Art und Weise zu verbessern. Eine Reihe von unterschiedlichen Formaten und Angeboten kann von den Professoren/-innen und Lehrbeauftragten der DHBW kostenfrei genutzt werden.
Serviceeinrichtungen
Unsere Serviceeinrichtungen helfen Ihnen gerne bei der Durchführung Ihres Lehrauftrages:
Das IT Service-Center erstellt für Sie Accounts zur Anmeldung an unseren IT-Systemen:
Über die Bibliothek können Sie Ihre Fachbücher ausleihen oder auch die Beschaffung von Fachbücher anregen:
Das ESC unterstützt Sie bei der Erstellung Ihrer E-Learning Inhalte:
Download Lesehilfe "Lehrauftrag"
Kontakt
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit der entsprechenden Studiengangsleitung auf.