Zugang mit ausländischem Bildungsabschluss
Abschluss vorab überprüfen
In der Datenbank der Kultusministerkonferenz kann nachgeschaut werden, ob der in einem anderen Land erworbene Schul- oder Hochschulabschluss anerkannt ist. Dies ersetzt nicht die Überprüfung der Anerkennung durch die offiziellen Stellen, kann jedoch einen Hinweis geben, ob es wahrscheinlich ist, dass es mit der Anerkennung klappen wird.
Anerkennung der ausländischen Studienabschlüsse
Wer ist für die Anerkennung zuständig?
Je nachdem, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder nicht, sind unterschiedliche Stellen zur Überprüfung Ihres Abschlusses zuständig. Diese bescheinigen Ihnen die Hochschulzugangsberechtigung. Beachten Sie bitte zusätzlich die allgemeinen und für alle gültigen Zulassungsvoraussetzungen der DHBW.
Ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht haben und die allgemeine Hochschulreife (o.ä.) im Ausland erworben haben, überprüft das Präsidium der DHBW Ihren Abschluss auf die Möglichkeit des Hochschulzugangs. Weitere Informationen rund um das Thema finden Sie auf der Internetseite des Präsidiums der DHBW.
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen die Zentrale Auslandskoordinationsstelle der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (International Admission and Services - IAS):
Telefonische Erreichbarkeit unter 0711 / 320 660 -79
E-Mail-Anfragen: ias@dhbw.de
Sobald Sie den Nachweis des Präsidiums haben, dass Ihr ausländischer Abschluss mit einer deutschen Hochschulreife gleichgestellt werden kann, können Sie sich an der DHBW VS bewerben. Bitte beachten Sie auch, dass Sie bis zum Studienbeginn das Bestehen eines anerkannten Deutschtest vorweisen müssen. Ohne diesen können Sie zum Studium an der DHBW VS nicht zugelassen werden.
Mit deutscher Staatsangehörigkeit
Für die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise deutscher Studienbewerber, sowie für Doppelstaatler (Bewerber mit deutscher und ausländischer Staatsbürgerschaft) mit ausländischen Bildungsnachweisen ist die Anerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart für die Anerkennung des Abschlusses zuständig.
Feststellungsprüfung des Studienkollegs
Wenn Sie an einem deutschen Studienkolleg die Feststellungsprüfung abgelegt haben, können Sie an der DHBW Villingen-Schwenningen in den auf Ihrem Zertifikat genannten Fächern studieren.
Gebühren für internationale Studierende
Grundsätzlich besteht in Baden-Württemberg seit dem Wintersemester 2017/18 für neu eingeschriebene Internationale Studierende aus Nicht-EU / EWR-Staaten eine Studiengebührenpflicht. Hierzu gibt es jedoch vielfältige Ausnahmen in besonderen Fällen gem. § 5 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG). Um festzustellen, ob ein entsprechender Ausnahmetatbestand in Ihrem Fall zutrifft, sind wir auf Ihre Kooperation angewiesen. Im Downloadbereich dieser Seite finden Sie ein Auskunftsformular, das Sie bitte, wenn für Sie zutreffend, entsprechend ausfüllen. Schicken Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den relevanten Nachweisen per Post an die Studienakademie, die für Ihre Immatrikulation zuständig ist.
Die Bearbeitung der eingereichten Auskunftsformulare und Befreiungsanträge erfolgt anschließend bei der Zentralstelle „DHBW Studiengebühren Internationale“ an der DHBW Lörrach. Sollte keiner der im Auskunftsformular dargelegten Gründe auf Sie zutreffen und / oder Sie kein Auskunftsformular einreichen, erhalten Sie von der o.g. Zentralstelle einen entsprechenden Studiengebührenbescheid.
Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden und führen automatisch zur Erhebung der Studiengebühr.
Die Studiengebühr wird mit dem im Studiengebührenbescheid angegebenen Zahlungsziel fällig.
Hinweis: Studierende, die während Ihres Studiums ein Stipendium der Baden-Württemberg Stiftung erhalten, sind für den Zeitraum Ihres Stipendienbezuges gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 LHGebG von der Studiengebühr befreit. Die betroffenen Studierenden reichen hierzu als Nachweis den Bescheid über den Stipendenbezug der Baden-Württemberg Stiftung bei der u.g. Kontaktadresse ein.
Überweisung der Studiengebühren
Im Falle der festgestellten Gebührenpflicht zahlen Sie bitte die fälligen Studiengebühren in Höhe von 1.500 Euro fristgerecht bis zum angegebenen Zahlungsziel – unter Angabe Ihres persönlichen Verwendungszweckes (siehe unten) – auf das unten angegebene Konto.
Maßgebend für die fristgerechte Bezahlung ist der Zahlungseingang bei der Landesoberkasse (LOK).
- Bitte geben Sie unbedingt folgende Daten im Feld „Verwendungszweck“ auf Ihrer Überweisung an:
1781650001018 LÖ<<Matrikelnummer>> <<Name Vorname der/s Studierenden>> - Beispiel:
1781650001018 LÖ 1234567 Mustermann Peter
Bitte beachten Sie: Der Verwendungszweck für die Studiengebühren unterscheidet sich zum Verwendungszweck zur Zahlung der Studienbeiträge. Überweisen Sie die Studiengebühren bitte separat von den Studienbeiträgen.
Länder mit Schutzquote
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aktualisiert regelmäßig die Liste mit Ländern mit einer Schutzquote von 50% und mehr. Folgende Länder sind zurzeit aufgeführt:
- Eritrea
- Syrien
Kontakt Zentralstelle „DHBW Studiengebühren Internationale“
- DHBW Lörrach
Zentralstelle „DHBW Studiengebühren Internationale“
Hangstraße 46 – 50
79539 Lörrach
E-Mail: gebuehren@dhbw-loerrach.de
Telefon: +49-7621/2071-414 oder -412
Fax: +49-7621/2071-419
Wichtige Links & Downloads
- Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG)
- Informationen zu Studiengebühren (MWK)
- Infos zu Studiengebühren DHBW Präsidium
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gemäß § 5 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG); Die Nutzung der vollständigen Funktionalität des Formulars ist nur mit dem kostenlosen Adobe Reader oder Adobe Acrobat sichergestellt. Zum Ausfüllen des Formulars, empfehlen wir Ihnen, dieses vorab auf Ihren Computer zu speichern, danach bitten wir Sie es von Ihrer Festplatte aus zu öffnen.
- Antrag auf Befreiung von der Studiengebühr – Internationale Studierende