Studierendenwerk Freiburg
Das Studierendenwerk Freiburg unterstützt Sie in Kooperation mit der Dualen Hochschule während Ihres Studiums. Informieren Sie sich direkt hier über das Wohnungsangebot, Semesterbeiträge, Versicherungen oder auch das Speisenangebot in der Mensa und Cafeteria.
Weitere Angebote und nähere Infos gibt’s beim Studierendenwerk Freiburg.
Darüber hinaus können Sie - neben dem kostenlosen Veranstaltungs-Angebot der DHBW Villingen-Schwenningen - auch das Angebot des Studierendenwerks Freiburg nutzen. Damit Sie hierfür nicht nach Freiburg fahren müssen, veranstaltet das Studentenwerk in Kooperation mit der Hochschule einige Seminare in Villingen-Schwenningen. Alle Infos zu diesen Veranstaltungen findet ihr hier.
Mensa
Zur Auswahl stehen täglich drei Menüs zum Festpreis. In einem "Aktionsbereich" gibt es außerdem Pasta, Salate, Desserts, Spezíalitäten vom Grill oder aus dem Wok usw. Die Preise richten sich hier nach dem Gewicht.
Bezahlt wird bargeldlos mit der Chipkarten der Hochschulen und der Berufsakademie, Gäste zahlen mit der MensaCard, die vor Ort für 7 Euro Pfandgebühr erhältlich ist. Aufgewertet wird die Karte mit der EC-Karte an speziellen Terminals oder mit Bargeld an der Service-Kasse.
Snacks für den kleinen Hunger zwischendurch sowie heiße und kalte Getränke gibt's in der neuen Cafeteria im Erdgeschoss der Mensa.
Leiter der Mensa Schwenningen:
Uwe Schramm
Tel. +49 7720 9 93 22-43
schramm@swrf.de
Cafeteria K19
Die Cafeteria im Erdgeschoss ergänzt das Angebot der Mensa durch Frühstücksangebote, frisch gebackene Croissants und anderes Gebäck, belegte Brötchen, Fruchtsäfte, Obst und Milchprodukte.
Mittags gibt es kleine Snacks und nachmittags natürlich Kaffee und Kuchen.
Abends ändert sich die Stimmung und die Cafeteria wird zur Bar mit einem großen Angebot an Getränken und kleinen Speisen. Dann kommem auch die modernen Designermöbel besonders gut zur Geltung. Der Loungebereich bietet einen schönen Blick nach Draußen und im Sommer kann die große Freiterrasse genutzt werden.
Das K19 ist die CafeKulturBar in der Mensa Schwenningen. Sie bietet neben den normalen Öffnungszeiten die Möglichkeit, Abendveranstaltungen zu organisieren und als Treffpunkt für alle Studierenden zu fungieren. Die Betreiber sind offen für Anregungen und Ideen.
Bitte einfach das Personal an der Bar ansprechen, oder per E-Mail an:
schleicher@swfr.de
Öffnungszeiten
Mo - Do 8:00 - 19:30 Uhr Fr 8:00 - 15:00 Uhr
Adresse
K19 -Cafeteria Schwenningen
Karlstr. 19
78054 Schwenningen
Studierendenwerksbeitrag
BAföG-Beratung
Während der Vorlesungszeit finden regelmäßig BAföG-Sprechstunden des Studierendenwerks Freiburg für Studierende der Hochschule Furtwangen und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg statt. Studentinnen und Studenten der DHBW-VS müssen sich also nicht mehr wie bisher an das Amt für Ausbildunsförderung beim Landratsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises wenden.
Informationen rund um das Thema BAföG sowie Auskünfte über Anlaufstellen für Fragen und Anträge können Sie hier erhalten.
Psychotherapeutische Beratung für Studierende
Für alle, die mit Problemen im Studium, Prüfungsstress, Schwierigkeiten mit Mitbewohnern oder privaten Problemen zu kämpfen haben, gibt es die Möglichkeit, sich an die Diplom-Psychologin Ulrike Timm oder die Diplom-Sozialpädagogn Suanne Rettinger zu wenden, die im Auftrag des Studentenwerks die psychotherapeutische Beratung in Schwenningen übernommen haben.
Offene Sprechstunde ohne vorherige Anmeldung während der Vorlesungszeit: Mo 11.30 – 13.30 Uhr in der Ettervilla 1 (Erzbergerstraße 18, Gebäude E) oder nach vorheriger Anmeldung: Telefon 0151 - 10 93 16 84 (Ulrike Timm) oder 0179 - 1 95 72 28 (Susanne Rettinger).
Kurse und Seminare der Psychotherapeutischen Beratung
Lust am Lernen, Erfolg bei den Prüfungen, gelungene Präsentationen von Seminararbeiten - Spaß am Studium ist möglich. Man muss nur wissen, wie. Die Seminare der Psychotherapeutischen Beratung zeigen, dass Erfolg im Studium gelernt werden kann. Mit Angeboten zu Zeitmanagement und Redeverhalten, mit Tricks und Tipps bei der Erstellung von Hausarbeiten, mit Übungen zur Sprachgestaltung und mit der Vermittlung von Techniken, die zum Abbau von Prüfungsängsten verhelfen.
Studierende der Hochschule Furtwangen und der DHBW Villingen-Schwenningen können an den in Freiburg stattfindenden Kursen und Seminaren teilnehmen.
Sozialberatung
Barbara Toth und Nerea Ulrich, die Sozialberaterinnen des Studierendenwerks Freiburg, beraten während der Vorlesungszeit regelmäßig die Studierenden der Hochschule Furtwangen und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg vor Ort in sozialen, persönlichen oder wirtschaftlichen Belangen.
Die Termine der Sozialberatung in VS-Schwenningen Sie hier: https://www.swfr.de/beratung-soziales/sozialberatung/sozialberatung-aussenstellen/
Die Sprechstunden finden im Mensa-Büro statt.
Kontakt:
Barbara Toth und Nerea Ulrich
Studierendenwerk Freiburg
Basler Str. 2
79100 Freiburg
sozialberatung@swfr.de
Telefon 07 61 / 21 01 - 2 33
(Mo - Do 9.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr, Fr 9.00 - 12.00 Uhr)
Telefax 07 61 / 21 01 - 52 33
Studienfinanzierungsberatung auf dem Campus
BAföG, Bildungskredit, Studienkredite, Studiengebührendarlehen - wer blickt da noch durch? Wegen der Unübersichtlichkeit der verschiedenen Angebote sollte man sich unbedingt beraten lassen, bevor man einen Kredit beantragt.
Das Studierendenwerk Freiburg berät umfassend über Bafög und andere Studienfinanzierungsmöglichkeiten. Falls Corona-bedingt möglich, wird es Beratungs-Sprechstunden vor Ort geben. Nähere Infos hier: Finanzierungs- und Sozialberatung in den Außenstellen - Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald
Kontakt:
Anita Hegi
Studierendenwerk Freiburg
Schreiberstraße 12-16
79098 Freiburg
hegi@swfr.de
Telefon 07 61 / 21 01 - 2 45
Versicherungen
Gesetzliche Unfallversicherung
Studierende sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass man an einer staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert oder Doktorand/in bzw. Diplomand/in ist. Der Versicherungsschutz ist beitragsfrei. Die Kosten übernehmen die Länder.
Versicherungsschutz besteht während des Besuchs der Vorlesungen und Seminare, bei sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten (Teilnahme an Repetitorien und Exkursionen), während des Besuchs von Hochschul- und Staatsbibliotheken, beim Allgemeinen Hochschulsport, bei Tätigkeiten in der Studentenselbstverwaltung sowie auf den damit zusammenhängenden Wegen. Versichert ist übrigens schon der Weg zur Immatrikulation.
Unfälle, die sich auf dem Hochschulgelände oder auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Hochschule ereignen, müssen der Dualen Hochschule BW (Frau Gaß, Tel. 07720 3906-109 gemeldet werden.
Freizeitunfallversicherung
Da bei vielen Unfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung kein Versicherungsschutz besteht, hat das Studierendenwerk Freiburg für alle Studierenden der ihm zugeordneten Hochschulen eine zusätzliche Freizeitunfallversicherung abgeschlossen, die den gesamten Freizeitbereich außerhalb der Hochschule im In- und Ausland umfasst. Der Schutz erstreckt sich auch auf Urlaubsreisen, Praktika und Diplomandentätigkeiten an ausländischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Ansprechpersonen sind Barbara Toth und Nerea Ulrich, Sozialberaterinnen des Studierendenwerks Freiburg.
Haftpflichtversicherung
Durch Entrichtung des Sozialbeitrags besteht für alle immatrikulierten Studierenden der Hochschule Furtwangen und der Dualen Hochschule Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung. Diese gilt für Tätigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Studium stehen und in Räumen der Hochschulen oder bei den im Lehrplan vorgesehenen Veranstaltungen stattfinden. Die Deckungssummen betragen bei Personen- und Sachschäden pauschal 5.000.000 €, bei Bearbeitungs- und Obhutsschäden 7.500 € pro Schadensfall und bei Vermögensschäden 50.000 €. Für Schäden unter 25,00 € besteht kein Versicherungsschutz.
Ansprechpersonen sind Barbara Toth und Nerea Ulrich, Sozialberaterinnen des Studierendenwerks Freiburg.
Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung auch bei vorgeschriebenen Praktika, Praxissemestern, Auslandsemestern usw.
Der Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf die Teilnahme an Praktika, Praxissemestern usw., die vorgeschrieben oder der Erreichung des Studienziels dienlich sind.
Immatrikulierte Studentinnen und Studenten, die ein Praktikum, ein Auslands- oder Praxissemester absolvieren möchten, können eine Versicherungsschutzbestätigung beantragen, die manchmal bei Firmen oder Hochschulen vorgelegt werden müssen. Einfach folgende Daten per Mail an sozialberatung@swfr.de senden: Name und Vorname / Geburtsdatum / Heimatanschrift / Ort, an dem das Praktikum, das Praxis- oder Auslandssemester absolviert wird / genaue Bezeichnung der Einrichtung / genaue Dauer des Praktikums, Praxis- oder Auslandssemesters (von - bis).
Kein Versicherungsschutz besteht bei Praktika, die von den Studierenden in eigener Initiative durchgeführt werden. Für Praktika in USA oder Kanada kann bei Herrn Hermle eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Prämie beträgt 65,45 €.
Ansprechpersonen sind Barbara Toth und Nerea Ulrich, Sozialberaterinnen des Studierendenwerks Freiburg.
Fahrrad- und Garderobenversicherung
Durch die Entrichtung des Sozialbeitrags besteht auch Versicherungsschutz bei Diebstahl bzw. Beschädigung von Fahrrädern oder bei Diebstahl im Bereich der Hochschule.
Unter den Versicherungsschutz fallen Kleidungsstücke, übliche Gebrauchsgegenstände (z.B. Brillen, Schirme, Sturzhelme usw.) oder Lernmittel (z.B. Bücher, Schreib- und Zeichenutensilien, Taschenrechner, Laptops, Organizer), die während der Teilnahme an Veranstaltungen der Hochschule entwendet wurden. Der Schutz gilt nur dann, wenn die Gegenstände an dem für die Aufbewahrung vorgesehenen Ort abgelegt waren. Nicht unter die Gebrauchsgegenstände fallen Gegenstände, die ständig in der Hochschule verbleiben. Die Deckungssumme beträgt 250 €.
Für Fahrräder einschließlich Zubehörteile besteht Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen - und zwar nur auf dem Hochschulgelände und während der Öffnungszeiten der Hochschule. Die Fahrräder müssen ordnungsgemäß abgeschlossen sein. Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen besteht eine Fahrradversicherung für Fahrräder, die auf dem Gelände des Wohnheimes in den dafür vorgesehenen Einrichtungen abgeschlossen abgestellt werden. Die Deckungssumme beträgt 500 €.
Achtung: Falls Fahrradkeller im Wohnheim vorhanden sind, müssen die Räder dort verschlossen abgestellt werden.
Ansprechpersonen sind Barbara Toth und Nerea Ulrich, Sozialberaterinnen des Studierendenwerks Freiburg.
Weitere Informationen zum Versicherungsschutz finden Sie auf der Homepage des Studierendenwerks Freiburg unter "Versicherungen".
Wohnen
In VS-Schwenningen stehen am Campus Sozialwesen zwei Wohnheime zur Verfügung:
- Studierendenhaus Schramberger Straße 28 - 30
In der Schramberger Straße 28 - 30 waren früher zum alten Klinikum Schwenningen gehörende Arztpraxen untergebracht. Heute bietet es Platz für 48 Studierende. Zur Verfügung stehen drei sehr großzügige Stockwerksgemeinschaften für 11, 14 oder 16 Personen, sowie eine 7er WG. Die Studierenden wohnen in Einzelzimmern und teilen Küche und Aufenthaltsraum, sowie die sanitären Einrichtungen.- Zur Mensa sind es ca. 20 Minuten Fußweg, mit dem Rad geht es schneller, in nur 5 Minuten.
- Als Studierender der DHBW Villingen-Schwenningen besteht die Möglichkeit einen 3-monatigen Vertrag, für die Dauer der Theoriephase, abzuschließen.
- Studierendenhaus Schramberger Straße 30/1
In unmittelbarer Nähe zum Gebäude der Dualen Hochschule und in direkter Nachbarschaft zu unseren Wohnheimplätzen in der Schrambergerstraße 28 - 30 entstand der Neubau Schrambergerstraße 30/1. Seit Herbst 2020 bieten wir dort insgesamt 98 neue und modern eingerichtete Wohnheimplätze in kleinen Wohngemeinschaften für 2 - 4 Personen, sowie komfortable Einzel-Apartments. Die Einzelzimmer vefügen über rund 15 qm, die Einzel-Apartments bieten mit 21 qm ausreichend Platz.
- Zur Mensa sind es ca. 20 Minuten Fußweg, mit dem Rad geht es schneller, in nur 5 Minuten.
- Als Studierender der DHBW Villingen-Schwenningen besteht die Möglichkeit einen 3-monatigen Vertrag, für die Dauer der Theoriephase, abzuschließen.
Weitere Informationen zu den Wohnheimen sowie Ansprechpersonen finden Sie auf der Website des Studierendenwerks: Wohnheime SWFR
Die Bewerbung um ein Wohnheimzimmer ist online möglich: Wohnheim Bewerbung