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Wenn Studierende der Sozialen Arbeit die Rechtsmedizin hautnah erleben

Wie kann die Rechtsmedizin ungeklärte Todesfälle aufklären und zur Wahrheitsfindung beitragen? War die Todesursache möglicherweise ein Suizid, ein Unfall oder eine Straftat? Welche Vorschriften der Strafprozessordnung sind dabei relevant? Zur Beantwortung dieser Fragen dürfen Studierende des Studiengangs Soziale Arbeit der DHBW Villingen-Schwenningen jedes Jahr auf Einladung von Prof. Dr. Annette Thierauf-Emberger, der Ärztlichen Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Freiburg, im Hörsaal des Instituts für Rechtsmedizin Platz nehmen.

Dort erhalten die Studierenden im Rahmen eines soziologischen und kriminologischen Seminars Einblick in den Ablauf einer Obduktion und lernen die forensische Praxis aus erster Hand kennen. Vorbereitet und begleitet werden sie dabei von den Hochschuldozenten Prof. Bernd Behnke und Jochen Link von der DHBW Villingen-Schwenningen. Im Vorfeld werden die rechtlichen Voraussetzungen einer Obduktion geklärt und die Studierenden erhalten einen Überblick zur Obduktion und den Regelungen beim Verdacht auf einen unnatürlichen Tod in der Strafprozessordnung.

Die Kooperation, die von Prof. Dr. Martina Wanner, Prorektorin und Dekanin der Fakultät Sozialwesen der DHBW Villingen-Schwenningen, unterstützt und gefördert wird, verbindet die Lehre der Sozialen Arbeit mit der rechtsmedizinischen Praxis und eröffnet den Studierenden einen ungewöhnlich direkten Einblick in ein interdisziplinäres Fachgebiet.

Praxiswissen und professionelle Haltung gefördert

Die Exkursion geht auf eine Initiative und ein didaktisch durchdachtes Konzept von Prof. Bernd Max Behnke von der DHBW zurück. Gemeinsam mit Prof. Stefan Pollak vom Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg begründete er im Juni 1993 das bis heute bestehende Kooperationsangebot beider Einrichtungen. Wichtig ist dieser Einblick vor allem deshalb, da sozialpädagogische Fachkräfte in ihrem Beruf mit traumatisierten und trauernden Angehörigen von getöteten Menschen in Berührung kommen können.

Die Basis der Gutachten verstehen

Das gemeinsame Ziel von Professorin Thierauf-Emberger und ihrem Team ist es, dass die Studierenden der Dualen Hochschule die naturwissenschaftliche und rechtsmedizinische Basis von Gutachten verstehen, die Befunddokumentation zutreffend würdigen und die Grenzen dessen kennen, was rechtsmedizinisch gesichert feststellbar ist. Im Rahmen der Obduktion werden Verletzungen dokumentiert, Verletzungsmechanismen eingeordnet und postmortale Veränderungen bewertet. Auf dieser Grundlage können mögliche Tatabläufe rekonstruiert und Todesursachen bestimmt werden.

Die Studierenden lernen dabei, dass viele der untersuchten Fälle am Ende der Obduktion als natürliche Todesursachen klassifiziert werden; die nicht-natürlichen Todesursachen umfassen insbesondere Unfälle, Suizide, drogenbedingte Todesfälle und Tötungsdelikte. Thierauf-Emberger erläutert hierzu, dass die unterschiedlichen, aber sich ergänzenden Perspektiven auf Gewalt und Krisensituationen die Kooperation seit drei Jahrzehnten wertvoll machen.

Zwischen Wissensvermittlung, emotionaler Vorbereitung und Pietät

Besonders wichtig für die Lehrenden Behnke und Link ist, die Studierenden nicht nur fachlich, sondern auch emotional auf die Obduktion und die damit verbundenen Eindrücke vorzubereiten: Der Anblick eines Leichnams und die Obduktion fordern Empathie und Distanz zugleich. Ziel ist nicht nur Erkenntnisgewinn, sondern auch, professionelle Haltung auszubilden, etwa wie man Betroffene informiert oder wie Sozialarbeitende medizinische Befunde in Beratungs- und Interventionskontexte einordnen.

„Wenn kriminalistische und rechtsmedizinische Fragen zusammengeführt werden, sind auch Ethik und Kommunikation wichtig“, erläutert Link. Dabei geht es um den sensiblen Kontakt mit oft unter Schock stehenden Angehörigen, aber auch um den pietätvollen Umgang mit den Verstorbenen selbst. „Die Studierenden und wir sind beeindruckt von der Akribie und zugleich Pietät, mit der die Obduktionen von Professorin Thierauf-Emberger und ihrem Team vorgenommen werden“, betont Link. Zudem erfahren sie, dass der Leichnam durch die Obduktion nicht entstellt wird, weshalb es auch nach der Obduktion möglich ist, dass die Angehörigen von dem verstorbenen Familienmitglied am offenen Sarg Abschied nehmen können.  

In vielen Feldern im Grenzbereich

Die Teilnahme an der Obduktion zeigt exemplarisch, dass die Soziale Arbeit sich auf vielen Handlungsfeldern in Grenzbereichen bewegt. Das betrifft Menschen, die von Gewalt, Vernachlässigung oder anderen belastenden Lebensereignissen betroffen sind. So kümmern sich Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter um Opfer von Gewalt, sind in Kinderschutzverfahren eingebunden oder arbeiten mit straffällig gewordenen Menschen. In solchen Kontexten treffen sozialpädagogische Einschätzungen häufig auf medizinische oder psychiatrische Befunde. Genau an dieser Schnittstelle setzt die Lehrkooperation zwischen der DHBW Villingen-Schwenningen und dem Institut für Rechtsmedizin Freiburg an.

„Für unsere Studierenden ist das eine prägende Grenzerfahrung; sie lernen, medizinische Befunde zu lesen und die daraus folgenden professionellen Schritte zu planen“, sagt Professor Behnke. Die Zusammenarbeit mit dem Institut eröffne außerdem Einblicke in forensische Abläufe, die für spätere Kooperationen mit Jugendhilfe, Opferschutz und Gerichtspraxis äußerst wertvoll seien, wie Behnke ergänzt.

Viele Bereiche werden gestärkt

So macht die Exkursion deutlich, wie eng Soziale Arbeit und Rechtsmedizin in der Praxis miteinander verbunden sein können. Sie vermittelt nicht nur Fachwissen, sondern stärkt auch Urteilskraft, professionelle Haltung und den respektvollen Umgang mit Menschen in besonders verletzlichen Lebenssituationen.

Die Studierenden der DHBW im Hörsaal des Instituts für Rechtsmedizin mit Dominik Schuldis (Weiterbildungsassistent), Heiko Besenfelder (Präparator), Prof. Dr. Annette Thierauf-Emberger vom Institut für Rechtsmedizin und Jochen Link von der DHBW. Foto: Gabriela Herzog vom Institut für Rechtsmedizin/Universitätsklinikum Freiburg
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