Studienfinanzierung
Als Studierende an der Dualen Hochschule haben Sie einen großen Vorteil gegenüber Ihren Altersgenossen, die an Universitäten und Fachhochschulen studieren: Sie haben ein festes Einkommen. Nichtsdestotrotz lohnt es sich, sich auf ein Stipendium zu bewerben, das oft mehr bietet, als nur eine monatliche Vergütung. Außerdem können Sie Ihr Gehalt durch BAföG aufstocken, sofern dieses unterhalb des regulären BAföG-Satzes liegt.
Auf diesen Seiten informieren wir Sie über diese und mehr Möglichkeiten in Bezug auf Studienfinanzierung. Außerdem erfahren Sie, welche Kosten, neben den Lebenshaltungskosten, auf Sie zukommen.
Sozialversicherung
Hinweise zum Vierten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22.12.2011
Einbeziehung der Studierenden dualer Studiengänge in die Versicherungspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung Mit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22.12.2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 71 vom 29.12.2011, Seite 3057 ff) ergeben sich Änderungen für Studierende dualer Studiengänge: Durch die Gesetzesänderung wird die Versicherungspflicht von Teilnehmern an dualen Studiengängen einheitlich für alle dualen Studiengänge und für die gesamte Dauer des Studiengangs geregelt. Unter anderem werden nach diesem Gesetz die Teilnehmer an dualen Studiengängen den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt und als solche einheitlich für die gesamte Dauer des entsprechenden Studiengangs der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung unterstellt. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen traten am 1. Januar 2012 in Kraft (vgl. Artikel 23 des Gesetzes). Das Gesetz kann unter www.bgbl.de (kostenloser Bürgerzugang) abgerufen werden. Stuttgart, 09.01.2012BAföG, Wohngeld, Bildungs- oder Studienkredit
In einigen Fällen reicht das Ausbildungs- oder Studiengehalt jedoch nicht aus. Studierende der Dualen Hochschule haben grundsätzlich Anspruch auf Kredite, Darlehen als auch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
BAföG
Aktuelle Informationen und Ansprechpartner zum BAföG finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks Freiburg und unter www.bafoeg.bmbf.de. Das SWFR bietet auch regelmäßig eine BAföG-Beratung in VS an (s. "Außensprechstunden").
Merkblatt zu Werbungskosten an Dualen Hochschulen
Voraussetzung:
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Wohngeld
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Die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind abhängig von:
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Anträge auf Wohngeld sollten frühzeitig und schriftlich gestellt werden. Wenden Sie sich dazu an die Stadtverwaltung Ihres Wohnortes.
Bildungskredit der Bundesregierung
Im Gegensatz zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG ist der Bildungskredit unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern, der Ehegattin bzw. des Ehegatten oder der Lebenspartnerin bzw. dem Lebenspartner.
KfW-Studienkredit
Stipendien
Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten während des Studiums. Begabtenförderungswerke und private Stiftungen unterstützen mit Stipendien zum Beispiel gezielt junge Menschen während des Studiums. Die Kriterien und Voraussetzungen sind jeweils verschieden, z.B. Stipendien mit Bindung an eine Hochschule oder Stipendien für Studierende mit Berufserfahrung. In Einzelfällen kann auch ein Stipendium wie beispielsweise das Aufstiegsstipendium der SBB in Frage kommen.
Links zur Stipendiensuche
Stipendien für Auslandsaufenthalte
Initiative ArbeiterKind
Außerdem gibt die Initiative ArbeiterKind.de Hilfestellung und Tipps zur Studienfinanzierung. Sie unterstützt die Schülerinnen und Schüler nicht-akademischer Herkunft auf ihrem WEG zum erfolgreichen Studienabschluss.
DHBW Notfall-Fonds
Für Studierende in einer finanziellen Notlage
Wenn Studierende unvorhergesehen in eine finanzielle Notlage geraten, kann das sehr belastend sein und sogar dazu führen, dass sie ihr Studium abbrechen müssen. Vor allem Studierende mit Familienpflichten stehen oft ungeplanten Herausforderungen gegenüber.
Damit es gar nicht dazu kommt, hat die DHBW im Rahmen des „audit familiengerechte hochschule“ 2017 mit Unterstützung der DHBW-Stiftung einen Notfall-Fonds eingerichtet.
Ziel ist es, unkompliziert und unbürokratisch Hilfe zu leisten, um die finanzielle Notlage zu überwinden und dadurch die Weiterführung des Studiums zu ermöglichen.
WER KANN EINEN ANTRAG STELLEN?
Studierende und Gaststudierende der DHBW, die kurzfristig finanzielle Engpässe überbrücken müssen.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Eine Mietkaution ist fällig und kein Geld da; oder eine kurzfristige Kinderbetreuung muss bezahlt werden – in solchen und ähnlichen Fällen können Studierende einen Antrag stellen. Wichtig ist, dass die Notlage von vorübergehender Natur ist und andere Hilfemöglichkeiten ausgeschöpft sind.
Der*die Antragsteller*in kann über den Notfall-Fonds eine einmalige Fördersumme von bis zu 1.000 EUR beantragen. In manchen Fällen darf eine Förderung ein zweites Mal beantragt werden.
Der Förderbetrag muss nicht zurückgezahlt werden. Eine freiwillige Spende an die DHBW-Stiftung ist nach Überwindung der Notlage jedoch möglich.
Für Fragen steht Ihnen die Studienberatung am Standort VS zur Verfügung. Kontakt: studienberatung@dhbw-vs.de
Weitere Infos finden Sie im Flyer: