Service & Beratung

Studienfinanzierung

Studienfinanzierung

Als Studierende an der Dualen Hochschule haben Sie einen großen Vorteil gegenüber Ihren Altersgenossen, die an Universitäten und Fachhochschulen studieren: Sie haben ein festes Einkommen. Nichtsdestotrotz lohnt es sich, sich auf ein Stipendium zu bewerben, das oft mehr bietet, als nur eine monatliche Vergütung. Außerdem können Sie Ihr Gehalt durch BAföG aufstocken, sofern dieses unterhalb des regulären BAföG-Satzes liegt.
Auf diesen Seiten informieren wir Sie über diese und mehr Möglichkeiten in Bezug auf Studienfinanzierung. Außerdem erfahren Sie, welche Kosten, neben den Lebenshaltungskosten, auf Sie zukommen.

Sozialversicherung

Hinweise zum Vierten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22.12.2011
Einbeziehung der Studierenden dualer Studiengänge in die Versicherungspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung Mit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22.12.2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 71 vom 29.12.2011, Seite 3057 ff) ergeben sich Änderungen für Studierende dualer Studiengänge: Durch die Gesetzesänderung wird die Versicherungspflicht von Teilnehmern an dualen Studiengängen einheitlich für alle dualen Studiengänge und für die gesamte Dauer des Studiengangs geregelt. Unter anderem werden nach diesem Gesetz die Teilnehmer an dualen Studiengängen den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt und als solche einheitlich für die gesamte Dauer des entsprechenden Studiengangs der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung unterstellt. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen traten am 1. Januar 2012 in Kraft (vgl. Artikel 23 des Gesetzes). Das Gesetz kann unter www.bgbl.de (kostenloser Bürgerzugang) abgerufen werden. Stuttgart, 09.01.2012