Maßnahmen zur Gesundheitssicherheit gegen Corona-Infektionen
Die DHBW Villingen-Schwenningen informiert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende kontinuierlich über aktuelle Maßnahmen, die nach der Beurteilung der bestehenden Situation und den vorliegenden Informationen empfohlen bzw. ergriffen werden. Dazu steht die DHBW Villingen-Schwenningen im Austausch mit dem örtlichen Gesundheitsamt, der Hochschule Furtwangen (HFU) und dem Präsidium der DHBW in Stuttgart.
Die Entwicklungen der Infektionszahlen zeigen, dass in Deutschland und Baden-Württemberg mit weiteren Infektionsfällen zu rechnen ist.
Neben den bereits empfohlenen Maßnahmen – die Husten- und Nies-Etikette zu beachten und eine gute Händehygiene inklusive Hände-Desinfektion durchzuführen – bittet die DHBW Villingen-Schwenningen alle Studierende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Mitglieder der Hochschule um umsichtiges und verantwortungsvolles Handeln, das zur Vermeidung der Verbreitung des Coronavirus beiträgt.
Maßnahmen
Konkret hofft die DHBW Villingen-Schwenningen mit allergrößtem Nachdruck auf das Verständnis von Personen, die sich in einer vom Robert-Koch-Institut eingestuften Risikoregion aufgehalten haben und aus diesem Grund dazu angehalten sind, die Duale Hochschule Baden-Württemberg Villingen-Schwenningen (Gelände und Gebäude) für eine 14-tägige Karenzzeit nicht zu betreten.
Weiterhin besteht die DHBW Villingen-Schwenningen zum Schutze Dritter momentan darauf, dass
- Personen (Beschäftigte, Studierende, Lehrbeauftragte und Gäste sowie Angehörige oder Handwerker*innen von Fremdfirmen), bei denen eine Corona-Infektion besteht,
- Personen, die sich in einer vom Robert-Koch-Institut eingestuften Risikoregion aufgehalten haben und bei denen gesundheitliche Beschwerden auftreten, die auf das Coronavirus zurückgeführt werden könnten,
- Personen, die in Kontakt mit an dem neuartigen Virus erkrankten Personen standen oder noch stehen, weil sie diese z.B. pflegen,
die Duale Hochschule Baden-Württemberg Villingen-Schwenningen nicht betreten (Gelände und Gebäude), bis mittels ärztlichem Attest nachgewiesen ist, dass die Erkrankung ausgeheilt bzw. nicht mehr ansteckend ist.
Ausschließlich aus Fürsorge zum Schutze Dritter sieht sich die DHBW Villingen-Schwenningen bei Zuwiderhandlung gezwungen, für Betroffene ein Hausverbot auszusprechen.
Studierende
Für betroffene Studierende können in Abstimmung mit den Studiengangsleitungen individuelle Lösungen gefunden werden, um Nachteile im Studienverlauf zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.
Anlauf- und Informationsstellen
Gesundheitsamt Baden-Württemberg:
Telefonhotline montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr unter 0711/904-39555
Weitere Informationen erhalten Sie online beim Gesundheitsamt Baden-Württemberg.
Gesundheitsamt Villingen-Schwenningen:
Frau Ziebold, Telefon: 07721 9137714
Die DHBW Villingen-Schwenningen betont ausdrücklich ihr Bemühen, in dieser ungewissen und unüberschaubaren Situation so sensibel wie möglich, aber doch so entschieden wie nötig zu handeln und bittet für die oben erläuterten und derzeit geltenden Maßnahmen um Ihr Verständnis
Sollten Sie über einen Infektionsfall hier am Standort informiert werden, melden Sie diesen bitte SOFORT an das Rektorat unter der zentralen Notfall-Emailadresse lagezentrum@dhbw-vs.de.
Fragen und Anliegen besonders von Studierenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Lehrbeauftragten der DHBW Villingen-Schwenningen nimmt das Rektorat vertraulich entgegen.
Weitere Informationen
Robert Koch Institut: Allgemeine Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)
Robert Koch Institut: Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus
Auswärtiges Amt: Aktuelle Reisewarnungen
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Infektionsschutz
Empfehlungen des Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)

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