Personalmobilität zu Lehrzwecken (STA)
Übersicht
Die DHBW Villingen-Schwenningen fördert über Erasmus+ Lehraufenthalte an europäischen Partnerhochschulen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der NA DAAD und im Intranet der DHBW Villingen-Schwenningen. Angebote für Staff Weeks sind beispielsweise hier eingestellt. Angebote von Partnerhochschulen werden vom International Office an die entsprechende Zielgruppe innerhalb der Hochschule weitergeleitet.
Erasmus+ Partnerhochschulen
Lehraufenthalte müssen an Erasmus+ Partnerhochschulen der DHBW Villingen-Schwenningen stattfinden.
Im Erasmus+ Programm gibt es 33 teilnehmende Programmländer – die 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und Türkei. Die DHBW Villingen-Schwenningen hat mit verschiedenen Hochschulen in einer Vielzahl dieser Länder eine Erasmus+ Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Eine aktuelle Liste der Erasmus+ Partnerhochschulen der DHBW Villingen-Schwenningen findet sich auf der Moodle Seite des International Office.
Darüber hinaus wurden auch Erasmus+ Kooperationsvereinbarungen mit einigen Partnerhochschulen in Erasmus+ Partnerländer (KA131 international) geschlossen. Eine Lehre an diesen Hochschulen kann ebenfalls gefördert werden. Informationen dazu erhalten Interessierte vom International Office.
Förderbedingungen
Professor*innen, Dozierende und wissenschaftliche Mitarbeitende müssen in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen.
Die Lehraufenthalte müssen an Erasmus+ Partnerhochschulen der DHBW Villingen-Schwenningen absolviert werden.
Gefördert werden können Aufenthalte ab zwei Tagen (ohne Reisetage) in Programmländer bzw. ab fünf Tagen (ohne Reisetage) in Partnerländer.
Das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei acht Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (sieben Tage) hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet.
Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche.
Antragsprozess
Der Antrag auf Auslandsdienstreise (Vorlage s. Intranet) ist im International Office einzureichen. Auslandsaufenthalte werden nach Verfügbarkeit der Mittel ermöglicht.
Förderraten
Erasmus+ ist ein Mobilitätszuschuss, der helfen soll, Mehrkosten die durch einen Auslandsaufenthalt entstehen abzudecken. Teilnehmende erhalten einen vom Zielland sowie der Dauer des Auslandsaufenthalts abhängigen finanziellen Zuschuss.
Das Erasmus+ Programm ist in Projekte unterteilt. Die Höhe der Förderraten für die drei Ländergruppen (abhängig von den Lebenshaltungskosten pro Land) sowie ggf. verfügbare Zuschüsse werden für jedes Projekt durch die NA DAAD und das Bundesministerium Forschung, Technologie und Raumfahrt auf nationaler Ebene festgelegt. Die Entscheidung, welcher Auslandsaufenthalt aus welchem Projekt finanziert wird und die sich daraus ergebene Höhe des Mobilitätszuschusses obliegt der Hochschule und wird im Sinne einer bestmöglichen Mittelausschöpfung je Projekt getroffen.
Förderraten für die Personalmobilität, Projekt 2025
| Ländergruppe | Zielland | Förderrate bis zum 14. Tag der Aktivität | Förderrate vom 15. – 60. Tag der Aktivität |
| Ländergruppe 1 Länder mit höheren Lebenshaltungskosten |
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden inkl. Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien) |
180 EUR / Tag | 126 EUR / Tag |
| Ländergruppe 2 Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten |
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 160 EUR / Tag | 112 EUR / Tag |
| Ländergruppe 3 Länder mit niedrigen Lebenshaltungskosten |
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 140 EUR / Tag | 98 EUR / Tag |
| Partnerländer (KA131 international) | Nicht assoziierte Partnerländer aus den Regionen 1-3 und 5-12 (KA131 international) | 190 EUR / Tag | 133 EUR / Tag |
Zusatzförderungen
Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm. Durch zusätzliche finanzielle Aufstockungen für bestimmte Zielgruppen soll Personen die Teilnahme am Erasmus+ Programm ermöglicht werden, die es bislang selten oder gar nicht genutzt haben oder nutzen konnten.
• Zusatzförderung für Hochschulpersonal mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (nachgewiesen durch beispielsweise einen Behindertenausweis, Bescheid des Landessozialamtes oder ein ärztliches Attest), aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der NA DAAD. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Beginn der Mobilität bei der NA DAAD eingereicht werden. Teilnehmende, die die Voraussetzungen erfüllen, werden deshalb gebeten, sich frühzeitig mit dem International Office in Verbindung zu setzen.
• Zusatzförderung für Teilnehmende, die ihre Auslandsmobilität mit Kind/ern antreten
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der NA DAAD. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Beginn der Mobilität bei der NA DAAD eingereicht werden. Teilnehmende, die die Voraussetzungen erfüllen, werden deshalb gebeten, sich frühzeitig mit dem International Office in Verbindung zu setzen.
Fahrtkostenpauschale
Zusätzlich zur Förderrate pro Land erhalten Teilnehmende eine einmalige Fahrtkostenpauschale. Die Berechnung der Pauschale erfolgt gestaffelt gemäß Erasmus+ Distance Calculator von Villingen-Schwenningen zum Ort der Partnerhochschule und je nach Wahl des Verkehrsmittels.
| Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
| 10 und 99 KM | 28 EUR | 56 EUR |
| 100 und 499 KM | 211 EUR | 285 EUR |
| 500 und 1999 KM | 309 EUR | 417 EUR |
| 2000 und 2999 KM | 395 EUR | 535 EUR |
| 3000 und 3999 KM | 580 EUR | 785 EUR |
| 4000 und 7999 KM | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
| 8000 KM oder mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Green Travel
Reisen und physische Auslandsaufenthalte in Präsenz sind ein großer Bestandteil des Erasmus+ Programms. Gleichzeitig sind Nachhaltigkeit und die Bekämpfung des Klimawandels eine Priorität der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027. Deshalb gibt es höhere finanzielle Förderungen, wenn Reisen nachhaltig und umweltfreundlich gestaltet werden. So sollen Erasmus+ Teilnehmende motiviert werden, zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks beizutragen, der durch die Auslandsreise entsteht.
Unter „Green Travel“ bzw. „umweltfreundliches Reisen“ sind Reisen zu verstehen, bei denen für den überwiegenden Teil der Reise (mehr als 50%) emissionsarme Verkehrsmittel (z.B. Zug, (Fern-) Bus, Fahrgemeinschaft (ab 2 Personen), Fahrrad) genutzt werden. Für den Erhalt der entsprechenden finanziellen Förderung sind Nachweise einzureichen (z.B. Tickets).
Hilfreiche Informationen und Webseiten für die Planung von umweltfreundlichen Reisen:
• Erasmus+ Green Travel Tipps
• Erasmus by Train
• Erasmus by Train - Plan your journey
• Nachtzugkarte
• Weitere Rechercheplattformen: Omio, Trainline, Rail Planner, lokale Bahngesellschaften, Eurolines, Flixbus, BlaBlaCar
Außergewöhnliche Kosten für teure Reisen
Diese Kosten werden genehmigt, sofern Teilnehmende nachweisen können, dass die Fahrtkostenpauschale nicht mindestens 70 % der tatsächlichen Reisekosten abdeckt. Werden die außergewöhnlichen Kosten für teures Reisen bewilligt, ersetzen diese die Fahrtkostenpauschale. Mit den dann ggf. bewilligten außergewöhnlichen Kosten für teures Reisen können bis zu 80 % der gesamten Kosten für die Reise gedeckt werden. Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der NA DAAD genehmigt werden. Mit dem Antrag sind Nachweise über die Realkosten der nachhaltigen Reise einzureichen (Rechnungen für die Tickets der Hin- und Rückfahrt mit Rechnungsaussteller, Betrag, Datum, Preisen und Reiseroute). Da zusätzliche Anträge und Dokumente benötigt werden, verlängert sich die Vorbereitungszeit für einen Auslandsaufenthalt. Teilnehmende, die die Voraussetzungen erfüllen, werden gebeten, sich frühzeitig mit dem International Office in Verbindung zu setzen.
Reisetage
Zusätzlich zur finanziellen Förderung können bei Bedarf und Notwendigkeit Reisetage finanziell gefördert werden. Die finanzielle Förderung erfolgt gemäß dem Tagessatz der Ländergruppe. Teilnehmende können je nach Wahl des Verkehrsmittels 0-2 Reisetage (bei Standardreisen) bzw. 0-6 Reisetage (bei umweltfreundlichem Reisen mit emissionsarmen Verkehrsmitteln) beantragen.
Erasmus+ Begriffe und Dokumente
Definitionen von häufigen Begriffen im Zusammenhang mit Erasmus+ sind auf den Webseiten der Europäischen Kommission hier und hier zu finden.
Dokumente für die Erasmus+ Förderung bekommen geförderte Teilnehmende vom International Office zugeschickt. Die vervollständigten Dokumente müssen vor Start des Auslandsaufenthalts im International Office eingereicht werden. Dazu zählen u.a. das Grant Agreement (Vertrag, der alle vertraglichen und finanziellen Rechte und Verpflichtungen des Auslandsaufenthalts regelt) und das Mobility Agreement Staff Mobility for Teaching (verbindliche Vereinbarung zwischen Lehrenden, der entsendenden Hochschule und der Partnerhochschule über den Lehraufenthalt).
Anerkennung an der Heimathochschule
Die Gastvorlesung kann auf das Deputat angerechnet werden. Teilnehmende berichten außerdem in den entsprechenden Fakultätsbesprechungen an die Dekane und das Kollegium.
Berichtspflicht
Alle Teilnehmende einer Erasmus+ Mobilität sind verpflichtet, nach Abschluss des Auslandsaufenthalts eine Erasmus+ Umfrage (EU Survey) online zu vervollständigen. Ein entsprechender Link wird automatisch zugeschickt. Außerdem sind nach Ende des Auslandsaufenthalts weitere Dokumente wie die Confirmation of Stay einzureichen. Informationen dazu erhalten Teilnehmende vom International Office der DHBW Villingen-Schwenningen.
Kontakt
DHBW Villingen-Schwenningen
International Office
Sarah Brucker, Erasmus+ Koordinatorin
E-Mail: international.vs@dhbw.de
Tel.: +49(0)7720/3906-111
Haftungsklausel
„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“