Studierendenmobilität Studiensemester (SMS)
Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem teilnehmenden Programmland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.
Voraussetzungen für eine Erasmus-Förderung
- Studienaufenthalt in einem der 34 teilnehmenden Programmländer
- reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
- Abschluss des ersten Studienjahres
- Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (inter-institutional agreement) abgeschlossen hat
(siehe Weltkarte Partnerhochschulen der DHBW Villingen-Schwenningen)
- Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)
Vorteile eines Studiums im Ausland
- akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren:
- Je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master, Doktorat bzw. 24 Monate für einzügige Studiengänge (Staatsexamen etc.).
- Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 3-12 Monaten Länge (auch mehrfach).
- Praktika im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten Länge (auch mehrfach).
- Praktika innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase (Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist.
Fördersätze
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Die Förderraten für Projekt 2018 (Laufzeit 01.06. 2018 bis 31.05. 2020) und für Projekt 2019 (Laufzeit 01.06. 2019 bis 31.05. 2021) finden Sie hier: Förderraten
Bitte wenden Sie sich an die Hochschulkoordinatorin Claudia Rzepka, um zu erfahren, aus welchen Projektmitteln Ihr Auslandsaufenthalt gefördert werden würde.
Auswahlkriterien für SMS und SMP
Der Antrag auf Erasmus Förderung ist mindestens 4 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts beim International Office einzureichen. Die Förderung erfolgt nach Verfügbarkeit der Mittel. (Link:Erasmus Antragsformular)
Verpflichtende Sprachtests für SMS und SMP
Die Europäische Kommission stellt seit 2015 einen Online-Sprachtest für verschiedene Sprachen zur Verfügung. Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten sowohl nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht Muttersprachler. Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen. Er sollte sowohl vor deren Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmer beim Spracherwerb erfassen zu können. Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.
Unterlagen
Zwischen Partnerhochschulen/-einrichtungen in inter-institutional agreement (IIA) und Learning Agreement (LA) getroffene Vereinbarungen über bestimmte Sprachlevel sind somit nicht mit Online-Test zu belegen/zu verwechseln. Diese Sprachkompetenzen müssen bei der Auswahl der Teilnehmer durch andere Nachweise abgesichert werden.
Erasmus+ Studentencharta: Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der „Erasmus+ Studentencharta“ geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts auszuhändigen ist.
Hinweis Berichtspflicht: Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.
Sonderförderung
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen (dies gilt in Deutschland im Programm Erasmus+ für während des Auslandsstudiums im Ausland Alleinerziehende) und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert. Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org. Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die maximale monatliche Förderhöhe wird vorgegeben durch drei Ländergruppen.