Erasmus+ Blended Intensive Programmes (BIP) und Blended Short-Term Mobility
Übersicht
Als eine Initiative der Erasmus+-Programmgeneration 2021-2027 können auch Kurzaufenthalte im Ausland gefördert werden. Dies ist über Blended Intensive Programmes und Blended Short-Term Mobility möglich.
Erasmus+ Blended Intensive Programmes (BIP)
Bei BIPs handelt es sich um Angebote für kurze Auslandsaufenthalte bestehend aus einer kurzen physischen Mobilität (i.d.R. 5 Tage) kombiniert mit einer virtuellen Lernphase.
BIPs werden gemeinsam von mindestens drei Erasmus+ Hochschulen aus unterschiedlichen Ländern organisiert. Das Kurzprogramm findet i.d.R. an einer der teilnehmenden Hochschulen statt. Mindestens 10 Studierende (SMS) und Hochschulpersonal (STT) der beiden anderen beteiligten Hochschulen reisen für die gemeinsam entwickelte Lerneinheit zur aufnehmenden Hochschule. Die Dauer der physischen Phase ist mindestens 5 bis maximal 30 Tage. Das Programm wird durch eine virtuelle Phase (beliebige Dauer vor und / oder nach der physischen Phase) ergänzt, die eine inhaltliche Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der kurzen Mobilitätsphase ermöglicht. Für ein BIP werden mindestens 3 ECTS-Leistungspunkte vergeben – ob die ECTS auf das Studium angerechnet werden können, liegt im Ermessen der Studiengangsleitung.
BIPs stellen eine gute Gelegenheit dar, neue Gruppen von Studierenden anzusprechen. So werden auf diese Weise zum Beispiel Studierende angesprochen, deren Mobilitätsmöglichkeiten bisher begrenzt waren, oder solche, die sich (bislang) nicht trauten, allein ins Ausland zu gehen. Auf diese Weise kann der Weg für deren Teilnahme an langfristiger individueller Mobilität im späteren Verlauf ihres Studiums geebnet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der NA DAAD und in den zur Verfügung gestellten ausführlichen Informationen.
Aktuelle BIP Angebote
Aktuelle BIP Angebote unserer Partnerhochschulen für Studierende werden über die Moodle Seite des International Office und im Nachrichtenforum angekündigt.
Aktuelle BIP Angebote für Mitarbeitende werden vom International Office an die entsprechende Zielgruppe innerhalb der Hochschule weitergeleitet.
Fördebedingungen
Studierende haben jeweils in Bachelor-, Master- und Promotionsstudiengängen ein Anrecht auf bis zu zwölf Monate Erasmus+ Förderung. Zu den zwölf Monaten zählen alle früheren Erasmus+-Aktivitäten (z.B. Programm für lebenslanges Lernen, Erasmus Mundus, Erasmus+, Blended Short Term Mobilitäten). Die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. für zwei Mal für sechs Monate). Jeder Auslandsaufenthalt kann – bei Einhaltung der Mindestdauer für den physischen Aufenthalt – durch eine virtuelle Phase ohne zeitliche Vorgabe ergänzt werden.
Studierende müssen während des gesamten Zeitraums des Auslandsaufenthalts regulär an der DHBW Villingen-Schwenningen immatrikuliert sein.
Antrags- und förderberechtigt sind alle Studierenden DHBW Villingen-Schwenningen, die von ihrer Studiengangsleitung bzw. ihrem Dualen Partner (je nachdem ob BIP während Theorie- oder Praxisphase stattfindet) eine Zusage für die Teilnahme am entsprechenden Programm erhalten haben.
Antragsprozess (Fristen und Unterlagen)
Studierende reichen zur entsprechend kommunizierten Frist den Antrag auf eine Erasmus+ Förderung im International Office ein. Studierende der DHBW Villingen-Schwenningen finden den Antrag auf Erasmus+ Förderung auf der Moodle Seite des International Office.
Auswahlkriterien
Falls notwendig (z. B. wenn das Erasmus+ Budget der DHBW Villingen-Schwenningen nicht für eine Förderung aller eingegangenen Anträge ausreicht), findet ein Auswahlverfahren statt. Auswahlkriterien sind in diesem Fall:
- Fristgerechter Antrag
- Vollständige Unterlagen
- Studierende mit geringeren Chancen
- Quote nach Studiengang
- Jahrgang (höhere Semester werden bevorzugt)
- aktives Engagement im International Club / Buddy Programm der DHBW Villingen-Schwenningen
- Losverfahren
Förderraten
Erasmus+ ist kein Vollstipendium. Es ist ein Mobilitätszuschuss, der helfen soll, Mehrkosten die durch einen Auslandsaufenthalt entstehen abzudecken. Teilnehmende erhalten einen von verschiedenen Faktoren abhängigen finanziellen Zuschuss für ihren Auslandsaufenthalt.
Das Erasmus+ Programm ist in Projekte unterteilt. Die Höhe der Förderraten sowie ggf. verfügbare Zuschüsse werden für jedes Projekt durch die NA DAAD und das Bundesministerium Forschung, Technologie und Raumfahrt auf nationaler Ebene festgelegt. Die Entscheidung, welcher Auslandsaufenthalt aus welchem Projekt finanziert wird und die sich daraus ergebene Höhe des Mobilitätszuschusses obliegt der Hochschule und wird im Sinne einer bestmöglichen Mittelausschöpfung je Projekt getroffen.
Förderraten für Studierende für blended short-term mobilities, Projekt 2025
| Mobilitätsdauer |
Förderrate |
Aufstockungsbetrag Zielgruppe „Studierende mit geringeren Chancen“ |
|
Tag 1-14 |
79 EUR / Tag |
100 EUR einmalig |
|
Tag 15-30 |
56 EUR / Tag |
150 EUR einmalig |
Förderraten für die Personalmobilität, Projekt 2025
| Ländergruppe | Zielland | Förderrate bis zum 14. Tag der Aktivität | Förderrate vom 15. – 30. Tag der Aktivität |
| Ländergruppe 1 Länder mit höheren Lebenshaltungskosten |
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden |
180 EUR / Tag | 126 EUR / Tag |
| Ländergruppe 2 Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten |
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 160 EUR / Tag | 112 EUR / Tag |
| Ländergruppe 3 Länder mit niedrigen Lebenshaltungskosten |
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 140 EUR / Tag | 98 EUR / Tag |
Aufstockungsbetrag (Social Top-up)
Studierende die zur Zielgruppe „Studierende mit geringeren Chancen“ zählen, können zusätzlich zur Förderrate einen einmaligen Aufstockungsbetrag beantragen. Dadurch sollen Studierende unabhängig von ihrer sozialen Herkunft oder etwa bestehender Mobilitätshindernisse die Möglichkeit zur Teilnahme an Erasmus+ erhalten.
Zur Zielgruppe „Studierende mit geringeren Chancen“ zählen:
- Teilnehmende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr
- Teilnehmende mit einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht
- Teilnehmende mit einer chronischen Erkrankung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht
- Teilnehmende, die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen
- Erstakademiker*innen
- Erwerbstätige Studierende
Studierende beantragen den Aufstockungsbetrag im Antrag auf Erasmus+ Förderung der DHBW Villingen-Schwenningen. Es sind Nachweise über die Berechtigung und die Zugehörigkeit zur Zielgruppe notwendig.
Weitere Informationen finden Studierende auf den Seiten der NA DAAD, hier und auf der Moodle Seite des International Office.
Fahrtkostenpauschale
Zusätzlich zur Förderrate erhalten Teilnehmende eine einmalige Fahrtkostenpauschale. Die Berechnung der Pauschale erfolgt gestaffelt gemäß Erasmus+ Distance Calculator von Villingen-Schwenningen zum Ort des BIPs und je nach Wahl des Verkehrsmittels.
| Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
| 10 und 99 KM | 28 EUR | 56 EUR |
| 100 und 499 KM | 211 EUR | 285 EUR |
| 500 und 1999 KM | 309 EUR | 417 EUR |
| 2000 und 2999 KM | 395 EUR | 535 EUR |
| 3000 und 3999 KM | 580 EUR | 785 EUR |
| 4000 und 7999 KM | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
| 8000 KM oder mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Green Travel
Reisen und physische Auslandsaufenthalte in Präsenz sind ein großer Bestandteil des Erasmus+ Programms. Gleichzeitig sind Nachhaltigkeit und die Bekämpfung des Klimawandels eine Priorität der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027. Deshalb gibt es höhere finanzielle Förderungen, wenn Reisen nachhaltig und umweltfreundlich gestaltet werden. So sollen Erasmus+ Teilnehmende motiviert werden, zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks beizutragen, der durch die Auslandsreise entsteht.
Unter „Green Travel“ bzw. „umweltfreundliches Reisen“ sind Reisen zu verstehen, bei denen für den überwiegenden Teil der Reise (mehr als 50%) emissionsarme Verkehrsmittel (z.B. Zug, (Fern-) Bus, Fahrgemeinschaft (ab 2 Personen), Fahrrad) genutzt werden. Für den Erhalt der entsprechenden finanziellen Förderung sind Nachweise einzureichen (z.B. Tickets).
Hilfreiche Informationen und Webseiten für die Planung von umweltfreundlichen Reisen:
- Erasmus+ Green Travel Tipps
- Erasmus by Train
- Erasmus by Train - Plan your journey
- Nachtzugkarte
- Weitere Rechercheplattformen: Omio, Trainline, Rail Planner, lokale Bahngesellschaften, Eurolines, Flixbus, BlaBlaCar
- Interrail-Pass für Erasmus+ Teilnehmende: Informationen finden Studierende im Dokument hier
- Mit dem Internationalen Studierendenausweis erhalten Studierende verschiedene Rabatte, z.B. auf FlixBus, FlixTrain und verschiedene Airlines. Mehr Informationen hier.
Außergewöhnliche Kosten für teure Reisen
Diese Kosten werden genehmigt, sofern Studierende nachweisen können, dass die Fahrtkostenpauschale nicht mindestens 70 % der tatsächlichen Reisekosten abdeckt. Werden die außergewöhnlichen Kosten für teures Reisen bewilligt, ersetzen diese die Fahrtkostenpauschale. Mit den dann ggf. bewilligten außergewöhnlichen Kosten für teures Reisen können bis zu 80 % der gesamten Kosten für die Reise gedeckt werden. Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der NA DAAD genehmigt werden. Mit dem Antrag sind Nachweise über die Realkosten der nachhaltigen Reise einzureichen (Rechnungen für die Tickets der Hin- und Rückfahrt mit Rechnungsaussteller, Betrag, Datum, Preisen und Reiseroute). Da zusätzliche Anträge und Dokumente benötigt werden, verlängert sich die Vorbereitungszeit für einen Auslandsaufenthalt. Studierende, die die Voraussetzungen erfüllen, werden gebeten, sich frühzeitig mit dem International Office in Verbindung zu setzen.
Reisetage
Zusätzlich zur finanziellen Förderung können bei Bedarf und Notwendigkeit Reisetage finanziell gefördert werden. Die finanzielle Förderung erfolgt gemäß der Höhe der Förderrate. Teilnehmende können je nach Wahl des Verkehrsmittels 0-2 Reisetage (bei Standardreisen) bzw. 0-6 Reisetage (bei umweltfreundlichem Reisen mit emissionsarmen Verkehrsmitteln) beantragen. Studierende beantragen Reisetage im Antrag auf Erasmus+ Förderung der DHBW Villingen-Schwenningen.
Versicherungsschutz
Mit dem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU-Kommission, noch die NA DAAD noch die Heimathochschule haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Gegenständen im Zusammenhang mit dem Erasmus+ Auslandsaufenthalt entstehen.
Für den Erhalt der finanziellen Förderung für ein Auslandssemester müssen Teilnehmende mindestens eine Auslandskrankenversicherung nachweisen. Als Grundversicherungsschutz in einem anderen EU-Land können Teilnehmende die Europäischen Krankenversicherungskarte nutzen. Dadurch sind in der Regel nicht alle Versicherungsbedarfe abgedeckt, weshalb der Abschluss einer Zusatzversicherung empfehlenswert ist. Teilnehmende können beispielsweise der Gruppenversicherung des DAAD beitreten oder sich bei entsprechenden Anbietern oder über Vergleichsportale zum Thema Auslandskranken-, Unfall-, Reise- und Haftpflichtversicherung informieren und Versicherungen abschließen.
Erasmus+ Begriffe und Dokumente
Definitionen von häufigen Begriffen im Zusammenhang mit Erasmus+ sind auf den Webseiten der Europäischen Kommission hier und hier zu finden.
Dokumente für die Erasmus+ Förderung bekommen geförderte Teilnehmende vom International Office zugeschickt. Die vervollständigten Dokumente müssen vor Start des Auslandsaufenthalts im International Office eingereicht werden. Dazu zählen u.a. das Grant Agreement (Stipendienvertrag, der alle vertraglichen und finanziellen Rechte und Verpflichtungen des Auslandsaufenthalts regelt) und das Online Learning Agreement for Studies (verbindliche Vereinbarung zwischen Studierenden, der entsendenden und der aufnehmenden Hochschule) für Studierende bzw. Mobility Agreement for Staff Mobility for Training (verbindliche Vereinbarung zwischen Teilnehmenden, der entsendenden Hochschule und der aufnehmenden Einrichtung über den Aufenthalt) für Mitarbeitende.
Betreuung während des Auslandsaufenthalts
Teilnehmende werden während ihres Auslandsaufenthalts vorrangig durch die Partnerhochschule (z.B. International Office, Fakultät, Studierendengruppen wie Erasmus Student Network o.ä.) betreut. Das International Office der DHBW Villingen-Schwenningen ist bei Fragen oder Problemen ebenfalls ansprechbar.
Berichtspflicht
Alle Teilnehmende einer Erasmus+ Mobilität sind verpflichtet, nach Abschluss des Auslandsaufenthalts eine Erasmus+ Umfrage (EU Survey) online zu vervollständigen. Ein entsprechender Link wird automatisch zugeschickt. Außerdem sind nach Ende des Auslandsaufenthaltsweitere Dokumente wie beispielsweise die Confirmation of Stay einzureichen. Informationen dazu erhalten Teilnehmende vom International Office der DHBW Villingen-Schwenningen.
Kontakt
DHBW Villingen-Schwenningen
International Office
Sarah Brucker, Erasmus+ Koordinatorin
E-Mail: international.vs@dhbw.de
Tel.: +49(0)7720/3906-111
Haftungsklausel
„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“
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