Baden-Württemberg-Stipendium für Auslandssemester an Partnerhochschulen

Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende ist ein Programm der Baden-Württemberg Stiftung.
Es unterstützt den internationalen Austausch von Studierenden und jungen Berufstätigen. Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende ermöglicht Studierenden aus Baden-Württemberg, einige Zeit im Ausland zu verbringen, sowie ausländischen Stipendiatinnen und Stipendiaten, Baden-Württemberg kennen zu lernen.
Das Stipendium ist eine Auszeichnung für besonders qualifizierte Studierende; auf soziale und interkulturelle Kompetenz wird besonderer Wert gelegt.
Für die Stipendien gelten folgende monatliche Mindest- und Höchstbeträge:
Mindesthöhe: Incoming 700 € / Outgoing 600 €
Maximale Höhe: 1400 €
Für Studierende der DHBW VS gilt im akademischen Jahr 2019/20:
Stipendiendauer: i.d.R. drei Monate
Stipendienhöhe: i.d.R. 600,00 € pro Monat
Bewerbungen sind über das Online-Portal BWS World einzureichen:
Netzwerk BWS-Studierende auswählen und sich registrieren. Sie erhalten Ihre Zugangsdaten umgehend und können Ihre Bewerbungsunterlagen hochladen.
Bewerbungsunterlagen:
- Notenbescheinigung DHBW
- Motivationsschreiben mit Angaben zum Studium und den Zielen des Auslandssemesters
- Lebenslauf
- Nachweis der erforderlichen Sprachenkenntnisse (Vorlesungssprache an der Gasthochschule)
- Gutachten der Studiengangleitung
Die Auswahl der Stipendien erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Leistung/Notenschnitt DHBW
- Sprachniveau (Vorlesungssprache)
- Motivation
- Engagement/Erfahrungen
- Ggf. Zusatzpunkte für bestimmten Kooperationen
Bewerbungsfristen pro akademisches Jahr für DHBW VS Studierende:
- Auslandssemester in 2019/2020: 31.03.2019
- Auslandssemester in 2020/2021: 31.03.2020
Pflichten der Stipendiatinnen und Stipendiaten
Eine Vergabeentscheidung trifft die Baden-Württemberg Stiftung nach einer Vorauswahl durch die DHBW Villingen-Schwenningen und Begutachtung durch eine Zentrale Stipendienkommission im Sommer. Voraussetzung für die Auszahlung des Stipendiums ist die Unterzeichnung eines Stipendienvertrages. Darin verpflichten sich die Stipendiaten unter anderem folgende Pflichten zu erfüllen:
- Durchführung eines ordnungsgemäßen Studiums (Studienplan) oder Forschungsaufenthalts
- Die Gast- oder die Heimathochschule sofort schriftlich zu informieren, wenn sie ihr Studium/ihren Forschungsaufenthalt unterbrechen oder abbrechen müssen
- Im Laufe der Förderung kein anderes Stipendium zu beziehen und an Veranstaltungen der Baden-Württemberg Stiftung im Rahmen des Baden-Württemberg-STIPENDIUMS teilzunehmen
- Ein Erfahrungsbericht über das Studium und den Aufenthalt im Gastland ist anzufertigen.
Weitere Informationen unter: www.bw-stipendium.de und auf moodle
Stiftungskurzprofil:
Die Baden-Württemberg Stiftung setzt sich für ein lebendiges und lebenswertes Baden-Württemberg ein. Sie ebnet den Weg für Spitzenforschung, vielfältige Bildungsmaßnahmen und den verantwortungsbewussten Umgang mit unseren Mitmenschen. Die Baden-Württemberg Stiftung ist eine der großen operativen Stiftungen in Deutschland. Sie ist die einzige, die ausschließlich und überparteilich in die Zukunft Baden-Württembergs investiert – und damit in die Zukunft seiner Bürgerinnen und Bürger.
www.bwstiftung.de