Studierendenmobilität zu Praktikumszwecken (SMP)
Übersicht
Erasmus+ ist das Programm der Europäischen Union zur Unterstützung von Bildung, Ausbildung, Jugend und Sport in Europa. Es ist eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union und fördert seit 1987 die grenzüberschreitende Mobilität und den Austausch zwischen europäischen Hochschulen. Konkret werden durch das Bildungsprogramm im Hochschulbereich zahlreiche Möglichkeiten für Auslandsaufenthalte im europäischen Ausland gefördert. Studierende können mit Erasmus+ Praktika in Unternehmen / Organisationen / Einrichtungen in Erasmus+ Programmländern absolvieren und dafür einen finanziellen Mobilitätszuschuss erhalten. Studierende können so Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln. Darüber hinaus können sie Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte erweitern.
Das International Office der DHBW Villingen-Schwenningen bietet über das Erasmus+ Programm einen finanziellen Mobilitätszuschuss an. Es sind keine Stellen(anzeigen) und Unterstützung bei der Suche nach Praktikumsplätzen verfügbar. Auslandspraktika müssen von den Dualen Partnern genehmigt werden. Auslandspraktika können gefördert werden, egal ob sie Duale Partner, einzelne Partnerhochschulen der DHBW Villingen-Schwenningen, Vermittlungsagenturen oder eine eigenständige Suche organisiert werden. Es gibt verschiedene Hilfen zur Suche von geeigneten Praktikumsmöglichkeiten für Studierende, z.B. Liste der Pflichtwahlstationen der Fakultät Sozialwesen oder Webseiten wie ErasmusIntern.org.
Weitere allgemeine Informationen zum Erasmus+ Programm finden Sie hier.
Erasmus+ Programmländer
Im Erasmus+ Programm gibt es 33 teilnehmende Programmländer – die 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und Türkei. In Unternehmen / Organisationen / Einrichtungen dieser Länder können Studierende ein Auslandspraktikum im Rahmen des Erasmus+ Programms absolvieren und dafür einen finanziellen Mobilitätszuschuss erhalten.
Förderbedingungen
Studierende müssen während des gesamten Zeitraums des Auslandsaufenthalts regulär an der DHBW Villingen-Schwenningen immatrikuliert sein. Außerdem müssen sie einem Studium nachgehen, das zu einem akademischen Grad an der Hochschule führt.
Das Auslandspraktikum wird in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung / Organisation oder einem Unternehmen absolviert. Nicht förderbar sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen, einschließlich spezialisierter Agenturen, sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.
Der Auslandsaufenthalt findet nicht im Wohnsitzland statt. Beispiel: In Deutschland eingeschriebene, aber in Österreich lebende Studierende können keine Erasmus+ Förderung für einen Auslandsaufenthalt in Österreich erhalten.
Der physische Auslandsaufenthalt dauert mindestens zwei und maximal zwölf Monate. Ein Monat entspricht pauschal 30 Tagen. Studierende haben jeweils in Bachelor-, Master- und Promotionsstudiengängen ein Anrecht auf bis zu zwölf Monate Erasmus+ Förderung. Zu den zwölf Monaten zählen alle früheren Erasmus+-Aktivitäten (z.B. Programm für lebenslanges Lernen, Erasmus Mundus, Erasmus+, Blended Short Term Mobilitäten). Die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. für zwei Mal für sechs Monate). Jeder Auslandsaufenthalt kann – bei Einhaltung der Mindestdauer für den physischen Aufenthalt – durch eine virtuelle Phase ohne zeitliche Vorgabe ergänzt werden.
Graduiertenpraktikum
Auch Graduierte (Absolventinnen und Absolventen) können nach Ende des Studiums an der DHBW Villingen-Schwenningen über Erasmus+ eine finanzielle Förderung für ein Auslandspraktikum (Graduiertenpraktikum) erhalten.
Interessierte Studierende müssen dafür aus der vorangegangenen Studienphase noch wenigstens zwei Monate Erasmus+ Förderung zur Verfügung haben. Des Weiteren muss der Antrag auf eine Erasmus+ Förderung zu den Fristen innerhalb des letzten Studienjahres eingereicht werden. Zum Start des Auslandspraktikums muss der akademische Abschluss bzw. der erfolgreiche Abschluss alle Prüfungen nachgewiesen werden. Das Auslandspraktikum muss innerhalb von zwölf Monaten nach Studienende beendet werden.
Antragsprozess (Fristen und Unterlagen)
Studierende reichen den Antrag auf eine Erasmus+ Förderung im International Office ein.
Fristen:
• 01.03.: Fakultät Wirtschaft für Auslandspraktika im Zeitraum Juli - Dezember des entsprechenden Jahres
• 01.10.: Fakultät Wirtschaft für Auslandspraktika im Zeitraum Januar - Juni des Folgejahres
• 20.10.: Fakultät Sozialwesen für Auslandspraktika im Zeitraum Januar - März des Folgejahres
Studierende der DHBW Villingen-Schwenningen finden den Antrag auf Erasmus+ Förderung auf der Moodle Seite des International Office.
Auswahlkriterien
Falls notwendig (z. B. wenn das Erasmus+ Budget der DHBW Villingen-Schwenningen nicht für eine Förderung aller eingegangenen Anträge ausreicht), findet ein Auswahlverfahren statt. Auswahlkriterien sind in diesem Fall:
• Fristgerechter Antrag
• Vollständige Unterlagen (vollständiger Erasmus+ Antrag und vollständige Moodle Anmeldung für Theoriesemester im Ausland)
• Studierende mit geringeren Chancen
• Quote nach Studiengang
• Jahrgang (höhere Semester werden bevorzugt)
• aktives Engagement im International Club / Buddy Programm der DHBW Villingen-Schwenningen
• Losverfahren
Zeitplan
Ca. ein Monat nach Antragsfrist: Auswahl der förderfähigen Anträge durch das International Office und Rückmeldung an Studierende
Ca. zwei Monate vor Start des Auslandspraktikums: Studierende erhalten eine E-Mail mit weiteren Dokumenten und Informationen zur Erasmus+ Förderung
Förderraten
Erasmus+ ist kein Vollstipendium. Es ist ein Mobilitätszuschuss, der helfen soll, Mehrkosten die durch einen Auslandsaufenthalt entstehen abzudecken. Studierende erhalten einen vom Zielland sowie weiteren Faktoren abhängigen finanziellen Zuschuss für ihr Auslandspraktikum. Je nach Anzahl der eingegangenen Anträge und des Budgets der DHBW Villingen-Schwenningen wird der Mobilitätszuschuss entweder Tag genau (d.h. tatsächliche Dauer des Praktikums) oder über eine Pauschale (z.B. für alle Studierende Förderung von je 2 Monaten unabhängig von der tatsächlicher Praktikumsdauer) berechnet.
Das Erasmus+ Programm ist in Projekte unterteilt. Die Höhe der monatlichen Förderraten für die drei Ländergruppen (abhängig von den Lebenshaltungskosten pro Land) sowie ggf. verfügbare Zuschüsse werden für jedes Projekt durch die NA DAAD und das Bundesministerium Forschung, Technologie und Raumfahrt auf nationaler Ebene festgelegt. Die Entscheidung, welcher Auslandsaufenthalt aus welchem Projekt finanziert wird und die sich daraus ergebene Höhe des monatlichen Mobilitätszuschusses obliegt der Hochschule und wird im Sinne einer bestmöglichen Mittelausschöpfung je Projekt getroffen.
Förderraten für die Studierendenmobilität Langzeitmobilität, Projekt 2025
| Ländergruppe | Zielland | Förderrate je Monat (=30 Tage) |
| Ländergruppe 1 Länder mit höheren Lebenshaltungskosten |
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden | 600 EUR |
| Ländergruppe 2 Länder mit mittleren Lebenshaltungskosten |
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 540 EUR |
| Ländergruppe 3 Länder mit niedrigen Lebenshaltungskosten |
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 540 EUR |
Aufstockungsbetrag Praktikum
Studierende die Auslandspraktika absolvieren, erhalten zusätzlich zur monatlichen Förderrate je Zielland einen Aufstockungsbetrag i.H.v. 150 EUR pro geförderten Monat.
Aufstockungsbetrag (Social Top-up)
Studierende die zur Zielgruppe „Studierende mit geringeren Chancen“ zählen, können zusätzlich zur monatlichen Förderrate je Zielland und dem Aufstockungsbetrag für Praktika einen Aufstockungsbetrag i.H.V. 250 EUR pro geförderten Monat beantragen. Dadurch sollen Studierende unabhängig von ihrer sozialen Herkunft oder etwa bestehender Mobilitätshindernisse die Möglichkeit zur Teilnahme an Erasmus+ erhalten.
Zur Zielgruppe „Studierende mit geringeren Chancen“ zählen:
• Teilnehmende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr
• Teilnehmende mit einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht
• Teilnehmende mit einer chronischen Erkrankung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht
• Teilnehmende, die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen
• Erstakademiker*innen
• Erwerbstätige Studierende
Studierende beantragen den Aufstockungsbetrag im Antrag auf Erasmus+ Förderung der DHBW Villingen-Schwenningen. Es sind Nachweise über die Berechtigung und die Zugehörigkeit zur Zielgruppe notwendig.
Weitere Informationen finden Studierende auf den Seiten der NA DAAD, hier und auf der Moodle Seite des International Office.
Realkostenantrag
Folgende Studierende haben bei Vorliegen der nachstehenden Voraussetzungen die Möglichkeit, über eine separate Antragstellung („Realkostenantrag“) die Bezuschussung von zusätzlich entstehenden Kosten während des Auslandspraktikums von in der Regel bis zu 15.000 EUR pro Semester zu beantragen:
• Teilnehmende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr
• Teilnehmende mit einer nachgewiesenen Behinderung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht
• Teilnehmende mit einer chronischen Erkrankung, aufgrund welcher ein finanzieller Mehrbedarf besteht
• Teilnehmende, die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen
Der finanzielle Mehrbedarf wird individuell berechnet. Die Bewilligung erfolgt für eine konkrete Mobilität und beruht auf der Berechnung des auslandsbedingten Mehrbedarfs und berücksichtigt nur Kosten, die von anderen nationalen Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) nicht übernommen werden.
Weitere Informationen finden Studierende auf den Seiten der NA DAAD, hier und auf der Moodle Seite des International Office.
Da für einen Realkostenantrag zusätzliche Anträge und Dokumente benötigt werden, verlängert sich die Vorbereitungszeit für einen Auslandsaufenthalt. Der Realkostenantrag muss mindestens zwei Monate vor Beginn der Mobilität bei der NA DAAD eingereicht werden. Studierende, die die Voraussetzungen erfüllen, werden deshalb gebeten, sich frühzeitig mit dem International Office in Verbindung zu setzen.
Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können darüber hinaus eine vorbereitende Reise beantragen, um die Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität zu erkunden. Der Antrag dafür muss bei der NA DAAD eingereicht werden. Studierende, die die Voraussetzungen erfüllen, werden deshalb gebeten, sich frühzeitig mit dem International Office in Verbindung zu setzen.
Fahrtkostenpauschale
Zusätzlich zur monatlichen Förderrate pro Land erhalten Studierende eine einmalige Fahrtkostenpauschale. Die Berechnung der Pauschale erfolgt gestaffelt gemäß Erasmus+ Distance Calculator von Villingen-Schwenningen zum Ort der Praktikumseinrichtung und je nach Wahl des Verkehrsmittels.
| Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
| 10 und 99 KM | 28 EUR | 56 EUR |
| 100 und 499 KM | 211 EUR | 285 EUR |
| 500 und 1999 KM | 309 EUR | 417 EUR |
| 2000 und 2999 KM | 395 EUR | 535 EUR |
| 3000 und 3999 KM | 580 EUR | 785 EUR |
| 4000 und 7999 KM | 1.188 EUR | 1.188 EUR |
| 8000 KM oder mehr | 1.735 EUR | 1.735 EUR |
Green Travel
Reisen und physische Auslandsaufenthalte in Präsenz sind ein großer Bestandteil des Erasmus+ Programms. Gleichzeitig sind Nachhaltigkeit und die Bekämpfung des Klimawandels eine Priorität der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027. Deshalb gibt es höhere finanzielle Förderungen, wenn Reisen nachhaltig und umweltfreundlich gestaltet werden. So sollen Erasmus+ Teilnehmende motiviert werden, zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks beizutragen, der durch die Auslandsreise entsteht.
Unter „Green Travel“ bzw. „umweltfreundliches Reisen“ sind Reisen zu verstehen, bei denen für den überwiegenden Teil der Reise (mehr als 50%) emissionsarme Verkehrsmittel (z.B. Zug, (Fern-) Bus, Fahrgemeinschaft (ab 2 Personen), Fahrrad) genutzt werden. Für den Erhalt der entsprechenden finanziellen Förderung sind Nachweise einzureichen (z.B. Tickets).
Hilfreiche Informationen und Webseiten für die Planung von umweltfreundlichen Reisen:
• Erasmus+ Green Travel Tipps
• Erasmus by Train
• Erasmus by Train - Plan your journey
• Nachtzugkarte
• Weitere Rechercheplattformen: Omio, Trainline, Rail Planner, lokale Bahngesellschaften, Eurolines, Flixbus, BlaBlaCar
• Interrail-Pass für Erasmus+ Teilnehmende: Informationen finden Studierende im Dokument hier
• Mit dem Internationalen Studierendenausweis erhalten Studierende verschiedene Rabatte, z.B. auf FlixBus, FlixTrain und verschiedene Airlines. Mehr Informationen hier.
Außergewöhnliche Kosten für teure Reisen
Diese Kosten werden genehmigt, sofern Studierende nachweisen können, dass die Fahrtkostenpauschale nicht mindestens 70 % der tatsächlichen Reisekosten abdeckt. Werden die außergewöhnlichen Kosten für teures Reisen bewilligt, ersetzen diese die Fahrtkostenpauschale. Mit den dann ggf. bewilligten außergewöhnlichen Kosten für teures Reisen können bis zu 80 % der gesamten Kosten für die Reise gedeckt werden. Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der NA DAAD genehmigt werden. Mit dem Antrag sind Nachweise über die Realkosten der nachhaltigen Reise einzureichen (Rechnungen für die Tickets der Hin- und Rückfahrt mit Rechnungsaussteller, Betrag, Datum, Preisen und Reiseroute). Da zusätzliche Anträge und Dokumente benötigt werden, verlängert sich die Vorbereitungszeit für einen Auslandsaufenthalt. Studierende, die die Voraussetzungen erfüllen, werden gebeten, sich frühzeitig mit dem International Office in Verbindung zu setzen.
Reisetage
Zusätzlich zur finanziellen Förderung können bei Bedarf und Notwendigkeit Reisetage finanziell gefördert werden. Die finanzielle Förderung erfolgt gemäß dem Tagessatz der Ländergruppe (Tagessatz = monatliche Rate / 30 Tage). Studierende können je nach Wahl des Verkehrsmittels 0-2 Reisetage (bei Standardreisen) bzw. 0-6 Reisetage (bei umweltfreundlichem Reisen mit emissionsarmen Verkehrsmitteln) beantragen. Studierende beantragen Reisetage im Antrag auf Erasmus+ Förderung der DHBW Villingen-Schwenningen.
Versicherungsschutz
Mit dem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU-Kommission, noch die NA DAAD noch die Heimathochschule haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Gegenständen im Zusammenhang mit dem Erasmus+ Auslandsaufenthalt entstehen.
Für den Erhalt der finanziellen Förderung für ein Auslandspraktikum müssen Studierende eine Auslandskrankenversicherung, den Abschluss einer Unfallversicherung für Schäden, die der Begünstigte am Arbeitsplatz erleidet, und einer Haftpflichtversicherung für Schäden, die Begünstigte am Arbeitsplatz verursachen, verpflichtend nachweisen. Als Grundversicherungsschutz in einem anderen EU-Land können Studierende die Europäischen Krankenversicherungskarte nutzen. Dadurch sind in der Regel nicht alle Versicherungsbedarfe abgedeckt, weshalb der Abschluss einer Zusatzversicherung empfehlenswert ist. Studierende können beispielsweise der Gruppenversicherung des DAAD beitreten oder sich bei entsprechenden Anbietern oder über Vergleichsportale zum Thema Auslandskranken-, Unfall-, Reise- und Haftpflichtversicherung informieren und Versicherungen abschließen.
Sprachenförderung und Sprachtests (OLS)
Die Förderung von Sprachenkompetenz und Spracherwerb gehört zu den Kernzielen des Bildungsprogramms der Europäischen Union. Im Rahmen ihres Auslandsaufenthaltes werden Erasmus+ Teilnehmende bei Erwerb und Vertiefung der Praktikums- und/oder Landessprache unterstützt. Dazu steht der Zugang zum „Online Language Support“ (OLS) zur Verfügung, worüber Sprachtests absolviert werden können und an Sprachkursen in beliebig vielen Sprachen teilgenommen werden kann. OLS bietet neben den 24 Amtssprachen der Europäischen Union auch Isländisch, Mazedonisch, Norwegisch, Serbisch und Türkisch an. Durch die Sprachtests vor Beginn und nach Ende des Auslandsaufenthalts wird eine systematische und europaweite Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz erreicht und somit ein Ziel von Auslandsaufenthalten überprüft. Studierenden steht der Zugang zu OLS drei Jahre lang zur Verfügung.
Hinweis: Muttersprachler müssen keinen Sprachtest/Sprachkurs absolvieren. Das Ergebnis der Sprachtests hat keinerlei Auswirkungen auf die Entscheidung über eine finanzielle Förderung bzw. die Höhe der finanziellen Förderung. Ggf. von Seiten der Einrichtung / Organisation oder dem Unternehmen geforderte Sprachkenntnisse zur Absolvierung des Auslandspraktikums müssen vor dem Zugang zu OLS und durch andere Nachweise bestätigt werden.
Erasmus+ Begriffe und Dokumente
Definitionen von häufigen Begriffen im Zusammenhang mit Erasmus+ sind auf den Webseiten der Europäischen Kommission hier und hier zu finden.
Dokumente für die Erasmus+ Förderung bekommen geförderte Studierende vom International Office zugeschickt. Die vervollständigten Dokumente müssen vor Start des Auslandsaufenthalts im International Office eingereicht werden. Dazu zählen u.a. das Grant Agreement (Stipendienvertrag, der alle vertraglichen und finanziellen Rechte und Verpflichtungen des Auslandsaufenthalts regelt) und das Learning Agreement for Traineeships (verbindliche Vereinbarung zwischen Studierenden, der entsendenden Hochschule und der Praktikumseinrichtung über das Auslandspraktikum inkl. Aufgaben, Betreuung vor Ort, Lernzielen etc.).
Betreuung während des Auslandsaufenthalts
Studierende werden während ihres Auslandspraktikums vorrangig durch die Praktikumseinrichtung / das Praktikumsunternehmen betreut. Das International Office der DHBW Villingen-Schwenningen ist bei Fragen oder Problemen ebenfalls ansprechbar.
Jegliche Änderungen im Bezug auf das Auslandspraktikum und die Erasmus+ Förderung (z.B. Verkürzung des Aufenthalts o.ä.) sind dem International Office der Heimathochschule mitzuteilen.
Anerkennung von Auslandspraktika an der deutschen Hochschule
Auslandspraktika werden (anteilig) für Praxisphasen im Rahmen des dualen Studiums mit ECTS Punkten an der DHBW Villingen-Schwenningen anerkannt.
Berichtspflicht
Alle Teilnehmende einer Erasmus+ Mobilität sind verpflichtet, nach Abschluss des Auslandsaufenthalts eine Erasmus+ Umfrage (EU Survey) online zu vervollständigen. Ein entsprechender Link wird automatisch zugeschickt. Außerdem sind nach Ende des Auslandssemesters weitere Dokumente wie Confirmation of Stay und ein Praktikumszeugnis einzureichen. Informationen dazu erhalten Studierende vom International Office der DHBW Villingen-Schwenningen.
Kontakt
DHBW Villingen-Schwenningen
International Office
Sarah Brucker, Erasmus+ Koordinatorin
E-Mail: international.vs@dhbw.de
Tel.: +49(0)7720/3906-111
Haftungsklausel
„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“