Erasmus+ Programm ab 2021
Die Förderung der europaweiten Zusammenarbeit in allen Bildungsbereichen ist ein wichtiges Anliegen der Europäischen Union. Das erfolgreiche EU-Programm Erasmus+ für Bildung, Jugend und Sport wird deshalb fortgeführt.
Zwischen 2021 und 2027 steht dazu ein Gesamtbudget von ca. 26 Milliarden Euro zur Verfügung. Dabei soll der Zugang für alle Menschen und Organisationen erleichtert werden, insbesondere sollen Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft oder etwa bestehender Mobilitätshindernisse die Möglichkeit zur Teilnahme erhalten.
Leitaktion 1: Mobilität von Einzelpersonen im Hochschulbereich
Die Europäische Union fördert die akademische Mobilität von Studierenden (Auslandsstudium und Auslandspraktikum) in allen Phasen.
Auch die Mobilität von Hochschulmitarbeitern (Lehre, Fort- und Weiterbildung) ist umfangreich unterstützt.
Erasmus+:
- Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) bis zu 12 Monate gefördert werden. Sie können Auslandsmobilität frei kombinieren (Studienaufenthalt 3-12 Monate, Auslandspraktika 2-12 Monaten)
- Die internationale Dimension ermöglicht Studierenden und Hochschulpersonal aus aller Welt die akademische Mobilität (aus Europa, nach Europa).
- Studierende, die ihr gesamtes Masterstudium im europäischen Ausland absolvieren wollen, können dies seit Mitte 2015 mit einem zinsgünstigen Bankdarlehen tun. Folgende Länder bieten diesen Service bisher an: Spanien, Luxemburg, Zypern.
- Zur Verbesserung ihrer Fremdsprachenkompetenz werden Studierenden für alle offiziellen Sprachen der Europäischen Union qualifizierte Online-Sprachkurse angeboten (www.erasmusplusols.eu/de/).
- Mobilitätsmaßnahmen können von einzelnen Hochschulen oder von Mobilitätskonsortien beantragt werden.
Veröffentlichung ECHE/EPS:
ERASMUS+ Programm 2014-2020
Mit den Erasmus+ Fördermitteln wird vor allem die Mobilität in Europa und mit anderen Teilen der Welt gestärkt. Bis zum Jahr 2020 sollen rund zwei Millionen Studierende von Erasmus+ profitieren, darunter über eine Viertelmillion aus Deutschland. Einbezogen werden dabei Studierende in allen Studienzyklen bis einschließlich der Promotion, die ein Teilstudium oder Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Erstmals können die Studierenden dabei im Bachelor, Master und Doktorat jeweils bis zu 12 Monate gefördert werden. Um den finanziellen Anreiz für einen Auslandsaufenthalt zu erhöhen, wird zudem der monatliche Mobilitätszuschuss für die Studierenden angehoben, insbesondere für Gastländer mit höheren Lebenshaltungskosten. Praktika im Ausland sind künftig auch nach Studienabschluss möglich. Schließlich bietet Erasmus+ Studierenden, die ein ganzes Master-Studium in Europa absolvieren möchten, die Möglichkeit, dafür ein zinsgünstiges Darlehen aufzunehmen. Die bisherige Exzellenz-Förderung von Erasmus Mundus, die das ganze Master-Studium von hervorragenden Studierenden in ausgewählten europäischen Masterprogrammen mit gemeinsamem Abschluss unterstützt, wird unter Erasmus+ fortgesetzt.
Erasmus+ trägt zudem zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen mit der Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal bei. Weiterhin können die Hochschulen Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehraufenthalten einladen und sich nun außerdem mit anderen europäischen Partnern (auch aus dem nicht-akademischen Bereich) an multilateralen Strategischen Partnerschaften beteiligen und gemeinsam innovative Projekte entwickeln (z. B. im Bereich der Curriculum-Entwicklung oder zu bildungsbereichsübergreifenden Themen).
Für die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft bietet Erasmus+ Förderung in den neuen Wissensallianzen an. Hochschulen, die sich im Bereich des Kapazitätenaufbaus in Drittländern engagieren wollen, können dies in den internationalen Hochschulpartnerschaften des Programms tun.
Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen und die Strategischen Partnerschaften werden in den 34 Programmländern (28 EU-Länder, Island, Liechtenstein, FYR Mazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei) von den Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe wie bisher der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr.
Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:
- Auslandsstudium für Studierende (SMS)
- Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
- Mobilität von Lehrenden (STA)
- Mobilität von Personal (STT)
Veröffentlichung ECHE/EPS:
Jede Hochschuleinrichtung, die am EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport 2014-2020 (hiernach „das Programm“ genannt“) teilnehmen und/oder sich darum bewerben möchte, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Die ECHE wurde von der Europäischen Kommission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt. Gemäß den Vorgaben der Europäischen Kommission ist sowohl die ECHE als auch das European Policy Statement (EPS) auf den Internetseiten der Hochschule zu veröffentlichen.
- European Policy Statement: Download
- Erasmus Charta der DHBW Villingen-Schweningen: Download
Haftungsklausel:
„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“ Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim Deutschen Akademischen Austauschdienst.
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de