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Einblicke in den NSU-Prozess

Bernd Max Behnke, Honorarprofessor und Rechtsanwalt, gewährte im Rahmen eines Campusabends am 8. November 2018 an der DHBW Villingen-Schwenningen spannende Einblicke und Details zum NSU-Prozess.

 

Im vollbesetzten Hörsaal Gutenberg herrschte während des spannenden Vortrages von Bernd Behnke absolute Ruhe. Drei Verhandlungstage pro Woche waren über eine Prozessdauer von fünf Jahren und zwei Monaten bis zur Urteilsverkündung angesetzt. Das Verfahren in dem fünf Berufsrichter, drei Ersatzrichter und über 50 Anwälte beteiligt waren ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Es befindet sich in Revision.

Zehn Morde, 15 Raubüberfälle und zwei Sprengstoffanschläge

Über Raubüberfälle finanzierte die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) ihren Lebensunterhalt. Sie hielten sich in unterschiedlichen Bundesländern auf. Nach außen hin war nichts Kriminelles oder Terroristisches erkennbar.
Die Opfer wurden wahllos, ohne persönliche Beziehung ausgesucht. „Die Mordopfer waren den Tätern nicht bekannt und wurden einzig wegen ihres Migrationshintergrunds ausgewählt.

Da normale Verbrechen in einer Opfer-Täter Beziehung stehen, haben die Ermittler lange nicht an die Existenz einer solchen Terrororganisation gedacht. Erschwerend kam hinzu, dass die Polizei bis dahin nicht länderübergreifend zusammengearbeitet hat.
Behnke vertrat in der Nebenklage den Bruder des Opfers Mehmet Turkut. Als dieser am Morgen des 25.2.2004 den Laden in Vertretung seines Bruders öffnen wollte, wurde er hingerichtet. „Warum? Das versteht niemand, “ so Behnke. „Dies waren Verbrechen gegen die Menschlichkeit - über Jahre“.
Jedoch vertritt Behnke die Auffassung, dass aus den „Pannen“ bei der Aufklärung nicht der Schluss gezogen werden könne, dass die Bundesrepublik Deutschland ein rassistischer Staat sei.

Schuldspruch nach mehr als 400 Verhandlungstagen
Am 11. Juli 2018 wurde das Urteil verkündet. Beate Zschäpe, die Begleiterin der beiden ausführenden Täter wurde wegen Mittäterschaft und Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung NSU des zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt mit besonderer Schwere der Schuld. Wegen Beihilfehandlungen wurden Ralf Wohlleben, Holger Gerlach, André Eminger und Carsten Schultze zu Haftstrafen verurteilt, wobei alle Angeklagten Revision einlegten. Somit ist das Urteil vom 11. Juli 2018 nur eine Zwischenstation.
„Durch den Prozess sind für mich neue Schwerpunkte, Denkweisen und Richtungen im Lebensrhythmus entstanden“, so Bernd Behnke. Er appellierte in seinen Schlussworten an die Studierenden darüber nachzudenken. „Uns geht es gut. Gestalten und sichern sie die Zukunft.“
Mit einer Fragerunde und anschließendem langanhaltendem Applaus endete dieser Campus Abend.

Kurzbiographie:
Bernd Max Behnke M.A. studierte von 1975 bis 1979 an der juristischen Fakultät der Justus-Liebig-Universität Gießen Rechtswissenschaften. Sein 2. Juristisches Staatsexamen legte er im Jahre 1983 in Wiesbaden ab.
Im Rahmen eines Doppelstudiums erlangte er im Jahr 1982 den Grad eines M.A. im Fachbereich Gesellschaftswissenschaften der JLU Gießen.
Seit 1983 arbeitet er als Rechtsanwalt. Im Jahr 2000 verlieh ihm der Minister für Wissenschaft und Kunst des Landes Baden-Württemberg die Bezeichnung Honorarprofessor für seine jahrelange Lehrtätigkeit an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, an der er noch heute unterrichtet.
Behnke ist Nebenklägervertreter im NSU-Prozess. Er ist Mitglied der Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. 1988 wurde ihm das Verdienstkreuz am Bande der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz) vom Bundespräsidenten für seine ehrenamtliche Tätigkeit im Rahmen der Grundlagenentwicklung in der Sozialen Arbeit verliehen.

 

v. links: Bernd Max Behnke, Prof. Dr. Clemens Wangler DHBW VS