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Coronavirus: HFU und DHBW Villingen-Schwenningen stellen Studienbetrieb bis 19. April 2020 ein

Gemeinsame Pressemitteilung zum Erlass des Wissenschaftsministeriums

Die Hochschule Furtwangen (HFU) verschiebt ihren Semesterbeginn und die DHBW Villingen-Schwenningen unterbricht den laufenden Studienbetrieb. „Die HFU und die DHBW Villingen-Schwenningen stehen in engem Austausch über die Entwicklungen und Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2). Unter Einbezug der Empfehlungen der örtlichen und überörtlichen Gesundheitsbehörden, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK), dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg und dem Präsidium der DHBW, wurden bereits in der vergangenen Woche Maßnahmen erlassen, die eine Ausbreitung des Coronavirus‘ vorbeugen sollen. Inzwischen hat das MWK einen Erlass verkündet, der den Studienbetrieb bis zum 19. April einstellt“, teilten die Rektoren, Prof. Dr. Rolf Schofer (HFU) und Prof. Dr. Ulrich Kotthaus (DHBW Villingen-Schwenningen) mit.

„Nach wie vor gibt es an unseren Standorten keinen bestätigten Fall einer Infektion mit dem Coronavirus. Mit der Umsetzung dieser angeordneten Maßnahme können wir einen Beitrag leisten, mögliche Corona-Infektionen zu verhindern“, erklärten die Rektoren weiter. „Wir sind nun dabei umzuorganisieren: Das betrifft den Semesterbeginn an der HFU und das laufende Semester an der DHBW Villingen-Schwenningen. Der Verwaltungs- und Forschungsbetrieb der Hochschulen läuft weiter. So haben die Bibliotheken weiterhin geöffnet und Studienberatungsstellen sind weiterhin besetzt. Studierende sowie weitere Mitglieder der Hochschulen werden von uns laufend über die Entwicklungen und Maßnahmen informiert.“

Der Erlass des Ministeriums sieht vor bis zum 19. April 2020 den Beginn des Vorlesungsbetriebs an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, der DHBW und den Akademien des Landes auszusetzen bzw. den bereits begonnenen Vorlesungsbetrieb bis dahin zu unterbrechen. Die Bevölkerungsschutzmaßnahmen seien vorrangig zu bewerten, heißt es weiter im Schreiben. Das Land Baden-Württemberg leiste mit diesen Vorsichtsmaßnahmen einen Beitrag zu einem gebotenen einheitlichen Vorgehen der Länder zur Abwehr von Infektionsrisiken.

Die Maßnahmen gelten ab sofort und unterliegen einer fortlaufenden Überprüfung.