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Vortrag zum Bundesteilhabegesetz

Das Bundesteilhabegesetz ist im Januar in Kraft getreten. Während eines Campusabends erläuterte der Schwenninger Rechtsanwalt Mark Stöhr die Veränderungen, die sich aus dem Gesetz ergeben. Die Studiengangsleiterin Prof. Dr. Anja Teubert initiierte den Vortrag, an dem Gäste und Studierende teilgenommen haben. Zum Hintergrund: Mit dem Bundesteilhabegesetz ist eine sozialpolitische Reform verabschiedet worden, die mehr Möglichkeiten und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen vorsieht. Das Gesetz formuliert eine Verbesserung der frühzeitigen Unterstützung bei der Rehabilitation und konkretisiert den Leistungskatalog der Eingliederungshilfe. Diese wird aus der Sozialhilfe herausgelöst und ermöglicht dadurch mehr individuelle Selbstbestimmung durch ein modernes Recht auf Teilhabe und die dafür notwendigen Unterstützungen. Aus juristischer Sicht scheinen nach Einschätzung von Mark Stöhr die Voraussetzungen für individuell erforderliche Hilfen nicht erfüllt zu werden. Es ist zwar vorgesehen, dass Menschen mit Behinderungen daran beteiligt werden, welche Art der Unterstützung sinnvoll ist. Das bedeutet, dass sie selbst entscheiden dürfen, welcher Leistungserbringer sie unterstützt. "Dieses Beteiligungsverfahren an der Unterstützungsplanung ist zwar vorgesehen, aber die personellen Ressourcen der Leistungsträger lassen hierfür kaum Spielraum", vermutet Professorin Dr. Anja Teubert. Sie hofft darauf, dass zur Umsetzung der Maßnahmen mehr Sozialarbeitende eingesetzt werden. „Dies sowie eine Kooperation von Menschen mit Beeinträchtigungen, der Eingliederungshilfe und der Träger können zu mehr Teilhabemöglichkeit führen“, fasst die Studiengangsleiterin zusammen. Langfristig müsse eine gute Sozialarbeit dafür sorgen, so Anja Teubert, dass eine faire Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben gelinge. Wenn Leistungen jedoch zu knapp bemessen und ohne Einbezug der Betroffenen gewährt werden, bleibe in vielen Fällen die gewünschte Wirkung in Richtung Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und Selbsthilfe aus. Das Gesetz befindet sich in einem Probelauf. Die DHBW Villingen-Schwenningen wird diesen gemeinsam mit Leistungsträgern verfolgen und das Studium in der Studienrichtung Soziale Arbeit mit Menschen mit Behinderung darauf ausrichten.