Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Duale Hochschule Baden-Württemberg Villingen-Schwenningen ist bemüht, ihre Webseiten und ihre mobile Anwendung in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.dhbw-vs.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website und die mobile Anwendung sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Teilweise fehlen Alternativtexte für Bilder und Beschreibungen für Tabellen.
- Die Hierarchie der Überschriften wird teilweise nicht eingehalten.
- Links können unverständlich sein.
- Für eingebundene Videos fehlen die Audiotranskription oder Untertitel sowie die Übersetzung in Gebärdensprache.
- Nicht alle Dokumente (z.B. PDF-Dokumente) liegen in einer barrierefreien Form vor.
- Nicht alle eingebundenen Karten, die der Anfahrtsbeschreibung dienen, sind barrierefrei.
- Bei einigen Tabellen fehlt die Zuordnung von Tabellenzellen.
- Texte der Webseiten können über die Webseiten selbst nicht skaliert werden.
- Der Kontrast und die Vorder- und Hintergrundfarbe kann von der*m Benutzer*in nicht gewählt werden und entsprechen teils nicht dem Mindestkontrast.
- Die Bedienung der digitalen Assistenz ist nicht barrierefrei.
3. Begründung
Die DHBW Villingen-Schwenningen verfügt über einen sehr umfangreichen und vielfältigen Webauftritt mit einer Vielzahl von Dokumenten. Der Webauftritt und viele dieser Dokumente wurde vor dem 23. September 2018 veröffentlicht und entsprechen daher nicht dem aktuellen Stand der Barrierefreiheit. Der Webauftritt der DHBW Villingen-Schwenningen kann derzeit dem von der DHBW Villingen-Schwenningen selbst angestrebten Niveau einer weitreichenden, komplexen Barrierefreiheit nicht genügen, da aufgrund der Ressourcenlage eine umfassende Barrierefreiheit noch nicht umsetzbar ist.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail, wenn (Teile unserer) Inhalte für Sie nicht barrierefrei zugänglich sind. Wir bemühen uns dann – individuell ausgerichtet an Ihrem Bedarf – die gewünschten Informationen bereitzustellen. DHBW Villingen-Schwenningen: Telefon 07720 3906-0, E-Mail: info.vs@dhbw.de
4. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmals am 27. Mai 2020 erstellt.
Am 27. Mai 2021 hat die DHBW Villingen-Schwenningen eine BITV-Selbstbewertung (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 2.0 vom 21.05.2019) durchgeführt. Der BITV/WCAG-Test ist ein Prüfverfahren für die umfassende, zuverlässige und selbst durchführbare Prüfung der Barrierefreiheit von informationsorientierten Webangeboten mit insgesamt 60 Prüfschritten. Der Test bezieht die neuen Anforderungen der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) mit ein. Bei diesem Selbstbewertungstest sind Lücken im Webauftritt hinsichtlich der Barrierefreiheit bestätigt worden.
Die Erklärung wurde zuletzt am 07. April 2025 überprüft.
5. Feedback und Kontaktangaben
Die DHBW Villingen-Schwenningen arbeitet daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen. Falls Sie bei der Verwendung der Website auf Barrieren stoßen oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, können Sie sich an die Hochschulkommunikation der DHBW Villingen-Schwenningen wenden.
Hochschulkommunikation
Mitarbeiter*innen der Hochschulkommunikation
E-Mail: Hochschulkommunikation.vs@dhbw.de
Telefon: 07720 3906-0
6. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten und die mobile Anwendung den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Hochschulkommunikation der DHBW Villingen-Schwenningen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 5 dieser Erklärung.
Falls Mitarbeiter*innen der Hochschulkommunikation der DHBW Villingen-Schwenningen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Simone Fischer
Telefon: 07 11/279-3358
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Telefon: 07 11/279-3360
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 07 11/279-3366
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen beauftragten Person für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Beauftragter für Menschen mit Behinderung Villingen-Schwenningen
Simon Höge
Auf der Steig 6
78050 Villingen-Schwenningen
Telefon: 07721 / 82-2180
E-Mail: behindertenbeauftragter@villingen-schwenningen.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.