Steuern und Prüfungswesen / Int. Steuerrecht

Anforderungen

Das Studium im Studiengang Steuern und Prüfungswesen / Internationales Steuerrecht stellt hohe Anforderungen an Motivation, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Flexibilität der Studierenden. Die Lebendigkeit, aber auch die Komplexität des Steuerrechts erfordern Verständnis für wirtschaftliche und logische Zusammenhänge; die Fähigkeit zum abstrakten Denken muss vorhanden sein. Kontaktfreudigkeit, Überzeugungs- und Teamfähigkeit sind wichtige persönliche Merkmale, um in einem modernen Dienstleistungsberuf erfolgreich arbeiten zu können. Für die Vertiefungsrichtungen Internationales Steuerrecht, Consulting und Prüfungswesen hat der Studierende  englische Sprachkenntnisse mitzubringen, die dann durch intensiven Sprachunterricht und durch ein Auslandspraktikum (Pflicht nur im Internationalen Steuerrecht) weiter ausgebaut werden.

Qualifikation

Der Schwerpunkt des Studiums liegt im Bereich Steuern und Rechnungswesen. Der Studierende wird zu einem qualifizierten Mitarbeiter von Steuerkanzleien ausgebildet. Dabei kommen klassische Gebiete der Wirtschaftswissenschaften wie Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Recht nicht zu kurz; ebenso werden Grundlagen der neuen Informationstechnologien vermittelt. Schon während des Studiums bietet sich dem Studierenden die Möglichkeit einer gewissen Schwerpunktsetzung im Internationalen Steuerrecht, im Prüfungswesen, in der Unternehmensberatung oder in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. Durch zahlreiche Rhetorik-, Präsentations- und EDV-Seminare sowie durch betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Planspiele werden Methodenkompetenz, Führungseigenschaften, Selbstständigkeit und Teamfähigkeit geschult.

Einsatzgebiete

Mit der breiten betriebswirtschaftlichen Ausbildung zum Bachelor of Arts können die Absolventen grundsätzlich in allen kaufmännischen Bereichen tätig werden. Primär arbeiten sie allerdings in Steuerberater- und Wirtschaftsprüferkanzleien. Dabei kommen als Arbeitgeber gerade auch wegen der möglichen Schwerpunktsetzungen im Studium Kanzleien mit internationaler Ausrichtung oder mit der immer bedeutsamer werdenden Unternehmensberatung in Frage. Der erfolgreiche Studienabschluss und eine anschließende dreijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerwesens ermöglichen bundesweit die Zulassung zur Steuerberaterprüfung und ebenso nach weiterer praktischer Tätigkeit zum Wirtschaftsprüferexamen. Die Qualifikation als Steuerberater erlaubt dann den Weg in die Selbstständigkeit in einem interessanten und äußerst lebendigen Beruf mit sehr guten Arbeitsmarkt- und Einkommenschancen.

Ausführliche Informationen zum Studiengang Steuern und Prüfungswesen finden Sie in der Studiengangsbroschüre als Download.