Gremien & Organe

Gleichstellungsbeauftragte

Gleichstellung & Chancengleichheit

An der DHBW werden die beiden Bereiche Gleichstellung: für den wissenschaftlichen Bereich ( d.h. Studierende, Professoren/-innen, Akademische Mitarbeiter/-innen) und Chancengleichheit: für den nichtwissenschaftlichen Bereich (d.h. Beschäftigte im wissenschaftsstützenden Bereich) unterschieden. Im Bereich Gleichstellung wirken die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte (ZGB) und auf örtlicher Ebene die Örtlichen Gleichstellungsbeauftragten (GB) bei der Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern mit (LHG § 4, Abs. 3). Im Bereich Chancengleichheit achten die Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) auf zentraler Ebene und die Ansprechpartnerinnen für Chancengleichheit (AP der BfC) auf örtlicher Ebene auf die Durchführung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes und unterstützen die Hochschule bei dessen Umsetzung (ChancenG § 21, Abs. 1).

(DHBW Glossar auf www.dhbw.de)


Beauftragte für Chancengleichheit am Standort Villingen-Schwenningen

Ihre Aufgaben ergeben sich aus dem Chancengleichheitsgesetz. Sie wird auf zentraler Ebene vom Senat gewählt. An den Studienakademien werden Ansprechpartnerinnen bestellt.

Prof. Dr. Martina Menne

Prof. Dr. Sabrina Kummer

Prof. Dr. Paula Wellmann

"Andrea Schmidt"

Andrea Schmidt

"Angela Brusis"

Angela Brusis

 

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte und Beauftragte für Chancengleichheit der DHBW

"Prof. Dr. Sabine Möbs"

Prof. Dr. Sabine Möbs

"Ulrike Hettich-Wittmann"

Ulrike Hettich-Wittmann