Studium mit Kind
Der Auswahlprozess der Studierenden liegt aufgrund des Studienkonzeptes bei den dualen Partnern. Grundsätzlich sind sowohl Praxis- als auch Theoriesemester in Vollzeit zu absolvieren; jedoch kann in Absprache mit dem Unternehmen bzw. der sozialen Einrichtung und der Studiengangsleitung eine Verringerung der Arbeitszeit in der Praxisphase auf minimal 75 Prozent vereinbart werden. Die fehlende Zeit muss im Anschluss an die letzte Theoriephase, die eigentlich das Ende des dreijährigen Studiums darstellt, nachgeholt werden (Verlängerung um eine Praxisphase).
Beim Theoriestudium handelt es sich ebenfalls um ein Vollzeitstudium, aber die Hochschule ist bemüht, Studierende mit Kind zu unterstützen. Wie diese Unterstützung konkret aussehen kann, wird im Einzelfall mit den Betroffenen vereinbart.
Kinderbetreuung
Schwangerschaft, Geburt und Erziehung eines Kindes während des Studiums bringen eine Fülle von neuen Herausforderungen mit sich: Schaffen wir das? Kann ich mein Studium fortsetzen? Und was ist mit den Prüfungen? Was muss ich tun?
- Informieren Sie Ihr Ausbildungsunternehmen bzw. –einrichtung über Ihre Schwangerschaft, damit Kündigungsverbot und Schutzfristen greifen können.
- Suchen Sie das Gespräch mit der Studiengangsleitung, um den weiteren Studienverlauf zu planen und alle Möglichkeiten der flexiblen Gestaltung (beispielsweise bei den Prüfungsleistungen) auszuschöpfen.
Sie können sich jederzeit an die Allgemeine Studienberatung der DHBW Villingen-Schwenningen (Kontakt: studienberatung@dhbw-vs.de) wenden.
Unterstützung des SWFR für Studierende
Das Studierendenwerk Freiburg bietet vielfältige Unterstützung für Studierende mit Kindern.
Das SWFR unterstützt zum Beispiel mit der Webseite www.studieren-mit-kindern.de mit einer ausführlichen Linksammlung zu allen Fragen rund ums Studium mit Kind.
Außerdem bietet das SWFR Kindern bis zehn Jahre, die mit einem studierenden Elternteil zum Essen kommen, ein kostenloses Kinderessen an der Wahltheke der Mensa.