Personalrat
Die Grundlage für die Arbeit des örtlichen Personalrats bildet das baden-württembergische Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG-BW).
Die Personalvertretung hat nach dem Landespersonalvertretungsgesetz unter anderem die allgemeine Aufgabe, darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, Verwaltungsanordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Arbeitsschutzvorschriften durchgeführt werden, sowie Beschwerden und Anregungen von Beschäftigten entgegenzunehmen und weiterzuleiten.
Sie können sich jederzeit mit Fragen oder Anregungen an den Personalrat wenden!







