Internationale Vollzeitstudierende
Ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben und die allgemeine Hochschulreife im Ausland erworben haben, beachten Sie bitte die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen der DHBW VS. Sie können über das Präsidium der DHBW Ihren ausländischen Abschluss prüfen lassen. Alle weiteren Informationen finden Sie im Internetauftritt des Präsidiums der DHBW. Sobald Sie den Nachweis haben, dass Ihr ausländischer Abschluss mit einem deutschen Abschluss gleichgestellt werden kann, können Sie sich an der DHBW VS bewerben.
Vor Studienbeginn benötigen Sie einen Vertrag mit einer Ausbildungseinrichtung für den praktischen Teil des Studiums.
Mit deutscher Staatsangehörigkeit
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und einen Abchluss im Ausland erworben haben, ist das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg für die Anerkennung des Abschlusses zuständig.
Gebühren
Ausländische Studierende sind gebührenpflichtig in derselben Höhe wie deutsche Studierende.










