ERASMUS

STT

MOBILTÄT VON PERSONAL (STT)

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT):

Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich.
Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine Woche (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.

Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, Beispiele hierfür sind: + Allgemeine & technische Verwaltung
+ Bibliothek
+ Fachbereiche
+ Fakultäten
+ Finanzen
+ International Office
+ Öffentlichkeitsarbeit
+ Studierendenberatung
+ Technologie & Transfer
+ Weiterbildung Das Programm bietet folgende Leistungen:

+ Erstattung von Fahrtkosten
+ Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz Weitere Infos unter www.eu.daad.de/stt