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Informationen für Duale Partner

Reservierung von Studienplätzen

Reservieren Sie möglichst frühzeitig Studienplätze im von Ihnen gewünschten Studiengang, da wir eine stark ansteigende Nachfrage haben. Die Studienplatzreservierung für die Fakultäten Wirtschaft und Sozialwesen erfolgt online. Sie werden einmal jährlich ein Erinnerungsschreiben für die Studienplatzreservierung erhalten.

 

Sozialversicherung

Einbeziehung der Studierenden dualer Studiengänge in die Versicherungspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Mit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22.12.2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Nr. 71 vom 29.12.2011, Seite 3057 ff) ergeben sich Änderungen für Studierende dualer Studiengänge:

Durch die Gesetzesänderung wird die Versicherungspflicht von Teilnehmer*innen an dualen Studiengängen einheitlich für alle dualen Studiengänge und für die gesamte Dauer des Studiengangs geregelt. Unter anderem werden nach diesem Gesetz die Teilnehmer*innen an dualen Studiengängen den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt und als solche einheitlich für die gesamte Dauer des entsprechenden Studiengangs der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung unterstellt. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen traten am 1. Januar 2012 in Kraft (vgl. Artikel 23 des Gesetzes). Das Gesetz kann unter www.bgbl.de (kostenloser Bürgerzugang) abgerufen werden.

Hinweis für Studienbewerber*innen

Für Studienbewerber*innen gilt aufgrund der gesetzlichen Änderung, dass die Vorlage einer Versicherungsbescheinigung nach §2 der Verordnung über Inhalt, Form und Frist der Meldungen sowie das Meldeverfahren für die Krankenversicherung der Studierenden (Krankenversicherungs-Meldeverordnung - SKV-MV) zur Immatrikulation an der DHBW nicht mehr erforderlich ist.

Stuttgart, 09.01.2012

Unfallversicherung

Der Unfallversicherungsschutz durch die Unfallkasse Baden-Württemberg der Studierenden an der DHBW besteht nur in der Theoriephase. Der Unfallversicherungsschutz für die Praxisphase muss daher von dem Ausbildungsunternehmen/Soziale Einrichtung übernommen werden.

Die Übersicht über die Theorie- und Praxisphasen finden Sie am Anfang dieser Seite unter "Studienphasen".