GLEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTE
Die Duale Hochschule Baden-Württemberg in Villingen-Schwenningen sieht sich dem gesetzlichen Gleichstellungsauftrag verpflichtet. Es ist unser Ziel, eine für Studentinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Professorinnen gleichermaßen attraktive und sichere Hochschule darzustellen.
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich aus § 4 Landeshochschulgesetz (LHG). Vorrangiges Ziel ist es hierbei, einer Benachteiligung von Frauen an der Hochschule entgegen zu wirken. Darüber hinaus soll die individuelle Situation von Frauen in sozialer, organisatorischer und personeller Hinsicht verbessert werden. Die Gleichstellungsbeauftragte achtet außerdem darauf, dass die Belange von Frauen bei der Erfüllung von Aufgaben der Hochschule angemessen vertreten werden.
Sie ist beratendes Mitglied im Hochschulrat sowie im Akademischen Senat. Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt in Berufungsverfahren sowie an der Erstellung, Umsetzung und Fortschreibung des örtlichen Gleichstellungsplanes, der Bestandteil des örtlichen Struktur- und Entwicklungsplanes der Hochschule ist, mit.
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten im Einzelnen:
- Sie wirkt mit an Berufungs- und Stellenbesetzungsverfahren
- Sie nimmt als beratendes Mitglied an Sitzungen der Gremien der Dualen Hochschule teil
- Sie wirkt beim Aufbau von Gendernetzwerken mit
- Sie berät und unterstützt bei Fragen der persönlichen Karriereplanung/ Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses
- Sie berät Studierende sowie das wissenschaftliche Personal bei allen Formen von sexueller Belästigung, Gewalt und Mobbing
- Sie wirkt bei der Gestaltung eines familienfreundlichen Studiums mit
- Zu diesem Zweck arbeitet sie in Frauenprojekten und mit Entscheidungsträgern auf regionaler und überregionaler Ebene zusammen









