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AKADEMISCHER SENAT

An jeder der acht Studienakademien der Dualen Hochschule Baden-Württemberg gibt es einen Akademischen Senat, der für Fragen der Zusammenarbeit innerhalb der Hochschule verantwortlich zeichnet. Dieses Gremium ist im Unterschied zum Hochschulrat nicht dual besetzt; ihm gehören nur Mitglieder der Hochschule an. Der Akademische Senat befasst sich mit Grundsatzfragen des Lehr- und Studienbetriebes, mit der Berufung von neuen Mitgliedern des Lehrkörpers und Honorarprofessoren sowie der Koordination der Arbeit der Fakultäten.