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WISSENSWERTES RUND UMS BAFÖG

Allgemeine Informationen

Aktuelles:

Aktuelle Informationen und Ansprechpartner zum BAföG finden Sie auf den Seiten des Studentenwerks Freiburg  und unter www.bafög.de.

Voraussetzung:
  • Studium an einer Hochschule
  • Keine Altersgrenze , wenn die Zugangsberechtigung zum Hochschulstudium aufgrund beruflicher Qualifikation oder über eine Zugangsprüfung erworben wurde (in anderen Fällen 30 Jahre)

BAföG-Antrag

Formblatt 2

Das Formblatt 2 muss vom Antragsteller (Studierende/r) ausgefüllt werden und von diesem an der Stelle "Unterschrift der Ausbildungsstätte" unterschrieben werden. 

Bescheinigung nach § 9 BAfög

Die "Bescheinigung nach § 9 BAfög" ist zusätzlich zu dem Antrag erforderlich (diese finden Sie bei Ihren Immatrikulationsbescheinigungen).

Formblatt 5

Die Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG (Formblatt 5) wird vom jeweiligen Prüfungsamt ausgestellt.

Unterschriftsberechtigte und BAFÖG-Beauftragte:

  • Ausbildungsbereich Sozialwesen: Prof. Dr. Süleyman Gögercin
  • Ausbildungsbereich Wirtschaft: Prof. Rudolf Ringwald
Antrag einreichen

Der Antrag ist beim Studentenwerk Freiburg einzureichen:

Studentenwerk Freiburg
Schreiberstraße 12
79098 Freiburg

 
BAföG-Beauftragter Fakultät Sozialwesen


Prof. Dr. Süleyman Gögercin

Tel. 07720 3906-208
goegercin(at)dhbw-vs.de

 
 
BAföG-Beauftragter Fakultät Wirtschaft


Prof. Rudolf Ringwald

Tel. 07720 3906-111
ringwald(at)dhbw-vs.de