WISSENSWERTES RUND UMS BAFÖG
Allgemeine Informationen
Aktuelles:
Aktuelle Informationen und Ansprechpartner zum BAföG finden Sie auf den Seiten des Studentenwerks Freiburg und unter www.bafög.de.
Voraussetzung:
- Studium an einer Hochschule
- Keine Altersgrenze , wenn die Zugangsberechtigung zum Hochschulstudium aufgrund beruflicher Qualifikation oder über eine Zugangsprüfung erworben wurde (in anderen Fällen 30 Jahre)
BAföG-Antrag
Formblatt 2
Das Formblatt 2 muss vom Antragsteller (Studierende/r) ausgefüllt werden und von diesem an der Stelle "Unterschrift der Ausbildungsstätte" unterschrieben werden.
Bescheinigung nach § 9 BAfög
Die "Bescheinigung nach § 9 BAfög" ist zusätzlich zu dem Antrag erforderlich (diese finden Sie bei Ihren Immatrikulationsbescheinigungen).
Formblatt 5
Die Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG (Formblatt 5) wird vom jeweiligen Prüfungsamt ausgestellt.
Unterschriftsberechtigte und BAFÖG-Beauftragte:
- Ausbildungsbereich Sozialwesen: Prof. Dr. Süleyman Gögercin
- Ausbildungsbereich Wirtschaft: Prof. Rudolf Ringwald
Antrag einreichen
Der Antrag ist beim Studentenwerk Freiburg einzureichen:
Studentenwerk Freiburg
Schreiberstraße 12
79098 Freiburg










